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News Teaser Bild2GPlus im Berliner Basketball (Spielbetrieb): Das sind die aktuellen Bestimmungen!
News Teaser BildDie aktuellen Bestimmungen für den Berliner Sport (in Sporthallen) Aktuell gelten für den Sport/Basketball in Sporthallen die folgenden Bestimmungen in Berlin (Zusammenfassung):

  • Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in Sporthallen (gedeckten Sportanlagen) ist nur noch unter der 2GPlus-Bedingung zulässig. Für den Sport in Sporthallen bzw. den Zugang zu Sporthallen wurde einheitlich festgelegt, dass die 2GPlus-Bedingung für vollständig Geimpfte und Genesene die Vorlage eines aktuellen und negativen Testergebnisses beinhaltet.

  • Als Tests sind zulässig: PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, POC-Test („Bürgertest“) nicht älter als 24 Stunden oder ein tagesaktueller und dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (siehe Anhang: Testprotokoll des LSB Berlin nach 4-Augen-Prinzip). Diese 2GPlus-Regelung gilt für den Personenkreis ab 18 Jahren und trifft auf alle am Spielgeschehen (an der Spieldurchführung) Beteiligten zu.

  • Unter 2GPlus müssen Zuschauer*innen vollständig geimpft oder genesen sein sowie ein negatives Ergebnis entweder eines POC-Tests (offizielle Teststelle, nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests („Labortest“, nicht älter als 48 Stunden) nachweisen können (ein dokumentierter Selbsttest nach dem 4-Augen-Prinzip ist hier nicht zulässig).

  • Unter der 2Gplus-Regelung sind folgende Personengruppen von der zusätzlichen Testpflicht befreit:

    • Geboosterte (Personen mit Auffrischungsimpfung)
    • Frisch doppelt Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate nach der Impfung
    • Frisch Genesene (einschließlich frisch genesene Geimpfte) für drei Monate nach nachgewiesener Genesung

  • Von der 2GPlus-Regelung ausgenommen sind folgende Personengruppen:

    • Kinder bis 6 Jahren (von jeglicher Nachweispflicht befreit)
    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Nachweis eines negativen Tests notwendig - PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder POC-Test nicht älter als 24 Stunden, Schüler*innen mit regelmäßiger Testung in der Schule benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis - Vorlage Schulausweis/-bescheinigung ist ausreichend)
    • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können (Nachweis eines negativen Tests notwendig - ausschließlich PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

  • Seit dem 5. Februar 2022 entfällt die Pflicht zur Dokumentation der Anwesenheit in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen).

  • Die Maskenpflicht in Sporthallen, außer während der Sportausübung, bleibt weiterhin unter 2GPlus-Bedingungen bestehen.

  • Ausnahme Personal-Regelung: Nicht vollständig geimpfte Übungsleitende/Betreuende haben die Möglichkeit des „Freitestens“ gemäß aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie fallen mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2GPlus-Regel (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, POC-Test nicht älter als 24 Stunden, ein dokumentierter Selbsttest ist hier nicht ausreichend).


Weiterhin gilt die Empfehlung des BBV (auch in Hinblick auf das derzeitige Aussetzen der Präsenzpflicht in den Berliner Schulen seit Ende Januar bis vorläufig Ende Februar): Wie bereits an euch herangetragen, begrüßen wir die Initiative einiger Vereine/Teams ihre Kinder und Jugendlichen (in Abstimmung mit den Eltern) auch vor den Spielen am Wochenende einem freiwilligen Selbsttest zu Hause unterziehen zu lassen, unabhängig der regelmäßigen Schultestungen. Da dieses Vorgehen gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber nicht verpflichtend ausgesprochen werden kann, können wir dahingehend nur eine Empfehlung aussprechen. Vor allem auch auf Grund der aktuellen Infektionslage und der Rückmeldung vieler Vereine an uns empfehlen wir ausdrücklich für den Spielbetrieb, dass sich auch weiterhin Geboosterte und alle weiteren von der zusätzlichen Testpflicht befreiten Personen einem tagesaktuellen Test unterziehen sollten.

Wir bitten euch zu beachten, dass die oben aufgeführten Bestimmungen den Vorgaben des Landes Berlin entsprechen. Abweichungen zu/in Brandenburg (oder Brandenburger Landkreise) sind möglich. Die Brandenburger Vereine bitten wir dahingehend die geltenden Abweichungen zu kommunizieren:
Online freigegebenes Hallenverzeichnis und/oder Hygienebestimmungen in TeamSL

Wir bitten alle die aktuellen Bestimmungen im Trainings- und Spielbetreib zu berücksichtigen und appellieren an alle diese Regeln vor Ort in den Sporthallen auch einzuhalten! Vielen Dank für euren Einsatz und euer Engagement!

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