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Nutzer-Verwaltung oder

Handlungsempfehlungen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei sexueller Gewalt

Was tun?

Sie haben sexuelle Übergriffe im Sport beobachtet?

Bitte schreiben Sie zunächst detailliert auf, was Sie wann zwischen wem und wo beobachtet haben.

 

Es wurde Ihnen ein Übergriff von einem*einer anderen Beobachter*in erzählt ?

Bitte fragen Sie nach, zwischen wem der Vorfall stattfand und wann er wo beobachtet wurde. Machen Sie sich Notizen über das Gesagte.

 

Oder ein*e Betroffene*r vertraut sich Ihnen an?

Fragen Sie nach, ob derjenige/ diejenige sofortigen Schutz benötigt. Sichern Sie zu, dass Sie sich kümmern werden und auf jeden Fall Hilfe suchen, damit die Übergriffe gestoppt werden.

 

Ruhe bewahren!

Zahl der Informierten begrenzen!

Wie nun weiter vorgehen?

Suchen Sie sich zeitnah im Verein eine Vertrauensperson, die verschwiegen ist. Es sollten nur wenige in den internen Austausch involviert sein, um den Täter nicht zu warnen und das Opfer zu schützen. Es handelt sich zunächst meist nur um einen Verdacht des sexuellen Übergriffs! Besprechen Sie das Beobachtete bzw. Gehörte. Beschließen Sie das weitere Vorgehen.

Fachberater suchen!

Lassen Sie sich beraten!

Ansprechpartner*innen  finden Sie unter  „Ansprechpartner*innen und Beratung“

Vereinsverantwortliche einbeziehen!

Spätestens danach informieren Sie die Vereinsverantwortlichen ( z. B. die*den Kinderschutzbeauftragte*n, die Abteilungsleitung)

Die Abteilungsleitung ist für die Einleitung der richtigen Maßnahmen verantwortlich und hat auch die Kompetenz, Suspendierungen und Verbote gegenüber dem*der Täter*in auszusprechen. Sie entscheidet, ob der Verein eine Anzeige machen muss/sollte.

Verfahren Sie bezüglich der Dokumentation wie oben beschreiben. Die Dokumentation ist wichtig, damit Sie sich später genau erinnern können. Sie werden das Geschehen mit einigen anderen besprechen müssen, jede*r fügt etwas hinzu und daher besteht die Gefahr von Ungenauigkeiten, falls es zu einer Aussage gegenüber der Polizei kommen sollte.

Wichtig!

  • Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige findet in der Regel heimlich und unter Druck oder Drohungen statt. Wägen Sie gemeinsam mit Fachleuten ab, wer wann mit der*dem Betroffenen spricht (falls er*sie sich Ihnen nicht bereits selbst offenbart hat).

 

  • Die Dokumentation und das überlegte Vorgehen in einem kleinen Kreis von Verantwortlichen sind erforderlich, damit der*die Minderjährige nicht von dem*der Täter*in weiter unter Druck gesetzt wird und dazu gebracht wird, die Geschehnisse später zu leugnen.

 

  • Sollte es sich zunächst um einen Verdacht handeln und keine gesicherte Erkenntnis, sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Wenn der ganze Verein zu Beginn der Abklärung der vermuteten  Vorgänge informiert ist, schadet das der  Aufklärung, aber ggf auch dem Ruf der Betroffenen, falls sich der Verdacht als unrichtig herausstellt

 

Gewalt gegen Minderjährige, insbesondere sexuelle Gewalt in jeglicher Form ist strafbar!

Weitere Informationen unter https://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Mediencenter/Publikationen/Downloads/psg_rechtsfragen_0318.pdf,  Seite 8 - 18