Sie sind hier: Verband > Spielregeln & Ordnungen > Jugendspielord. des DBB > 
DeutschEnglishFrancais
4.2.2012 : 13:07 : +0100

Jugendspielordnung des Deutschen Basketball Bundes

Suchfunktion
Diese Online-Version der Spielordnung kann mit Hilfe der Suchfunktion (Strg + f) nach Schlagworten durchsucht werden.

Rechtlicher Hinweis
Die hier vorliegende Fassung der DBB-Jugendspielordnung wurde aus dem DBB-Jahrbuch manuell abgeschrieben. Es kann daher keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit übernommen werden. Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die Veröffentlichung im aktuellen DBB-Jahrbuch.

Änderungen
Beschlossen vom Jugendhauptausschuss am 06.07. 2002.
Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss 2003 (Frankfurt), 2005 (Hagen), von den Jugendtagen 2004 (Göttingen), 2006 (Rotenburg), 2007, 2008, 2009 und 2010 (Hagen) beschlossen (Änderungen 2010 fett
hervorgehoben). 

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Jugendspielordnung (JSO) regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Ausschreibung ergänzt.

(2) Die DBB-Spielordnung (DBB-SO) ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzuwenden, sofern die JSO keine Regelung trifft.

(3) Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können die Veranstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergänzende Regelungen treffen.

(4) Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten ferner die vom DBB-Jugendausschuss beschlossenen Mini-Spielregeln.

(5) Der DBB, die Landesverbände und ihre regionalen Zusammenschlüsse können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Regelungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spielen, und die für die Einhaltung dieser Regelungen notwendigen Maßnahmen anordnen.

Nach oben

§ 2 Altersklasseneinteilung

Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen:

- U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre
- U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre
- U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre
- U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre
- U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre
- U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre
- U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre
- U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre
- U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre
- U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre
- U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre
- U9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre
- U8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre

Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres.

Nach oben

§ 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen

(1)Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche anzusehen.

(2) Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten.

(3) Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. des Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände können hierfür eine Gebühr festlegen. Die Sonderteilnahmeberechtigung endet mit Ablauf des Spieljahres.

(4) Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters- oder Spielklasse als im Stammverein erfolgen, wobei die Landesverbände weitergehende Einschränkungen festlegen können.

(5) Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich.

(6) Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt.

Nach oben

§ 4 Einsatz-, Spielberechtigung von Jugendlichen

(1) Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung nachgewiesen.

(2) Jugendliche der Altersklasse  U14 sind bis einschließlich der Altersklasse  U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.

(3) Jugendliche der Altersklasse  U13 sind bis einschließlich der Altersklasse  U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.

(4) Jugendliche der Altersklasse  U12 sind bis einschließlich der Altersklasse  U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.

(5) Jugendliche der Altersklasse  U11 sind bis einschließlich der Altersklasse  U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.

(6) Jugendliche der Altersklasse  U10 sind bis einschließlich der Altersklasse  U13 spielberechtigt.

(7) Jugendliche der Altersklasse  U9 sowie jüngerer Altersklassen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt.

(8) Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung gem. Absatz 1 bis 7 sind folgende Unterlagen vorzulegen:  

      Sportärztliches Attest nicht älter als einen Monat - mit einer Unbedenklichkeits-bescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen, 
      Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.  Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt.

(9) Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahrs nicht zulässig.  

(10) Die Landesverbands-Jugendwarte können für den Spielbetrieb auf Landes-verbandsebene die Einsatzmöglichkeiten für Jugendliche einschränken.  

(11) Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen.

Nach oben

§ 5 Sonderregelungen

(1) Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen.

(2) Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teilnameberechtigung für einen Jugendlichen erteilen.

(3) Der Vizepräsident für Jugendfragen/Schulsport kann für DBB-Kaderathleten (ab D-/C-Kader) Sonderregelungen für alle Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten einschränken.

Nach oben

§ 6 Spielzeit / Spielerzahl

(1)    Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln abweichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweiligen Ausschreibungen festzulegen.

(2)    An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spiele mit voller Spielzeit bestreiten.

(3)    Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspielzeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht überschreiten.

Nach oben

§ 7 Deutsche Meisterschaften

(1)    Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meisterschaften in den Altersklassen
        weiblich:           männlich:
        - U17                - U19
        - U15                - U16
                                - U14
durchgeführt.

(2)    Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den Amtlichen Mitteilungen des DBB bis zum 30.4. eines jeden Jahres veröffentlicht wird.

(3)    In der Altersklasse U19 männlich (NBBL) und U16 männlich (JBBL) sowie U17 weiblich (WNBL) können die Meisterschaften in Form eines bundesweiten Ligenspielbetriebs mit mehreren Spielgruppen durchgeführt werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Ausschreibung, in der auch abweichende Regelungen zur DBB-SO und dieser Spielordnung getroffen werden können.

Nach oben

§ 8 Jugendpokal-Wettbewerbe

Der Jugendausschuss des DBB kann Pokalwettbewerbe in den verschiedenen Altersklassen veranstalten. Näheres wird durch den Jugendausschuss in Form einer Ausschreibung geregelt.

Nach oben

§ 9 Auswahlmannschaften

(1)    Der DBB, die Landesverbände und deren Gliederungen sind berechtigt, Mannschaften für Auswahlspiele zu bilden.

(2)    Die Landesverbände und die Vereine sind verpflichtet, Spieler auf Anforderung freizustellen. Die Anforderung von Spielern ist dem betroffenen Landesverband und Verein mitzuteilen.

(3)    Angeforderte Spieler können während der Zeit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen für Veranstaltungen ihrer Vereine gesperrt werden.

(4)    Über Strafen und Sperren gegen Spieler und Vereine entscheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport für den Bereich des DBB und in den Bereichen der LV die dort dafür zuständigen Gremien, als Vorinstanz im Sinne der Rechtsordnung.

(5)    Wird ein Spieler/Trainer zu Maßnahmen des DBB/der Landesverbände abgestellt, so besteht bis 12 Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken.

Nach oben

§ 10 Wettbewerbe auf Bundesebene

(1)    Alljährlich wird vom Jugendausschuss das Bundesjugendlager/-treffen für die Jugendauswahlmannschaften der Landesverbände (männlich und weiblich) ausgeschrieben.

(2)    Für alle Landesverbände besteht Teilnahmeverpflichtung. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den amtlichen Mitteilungen des DBB veröffentlicht wird.

(3)    Der Austragungsort wird vom Jugendausschuss festgelegt. Der Jugendausschuss und das Jugendsekretariat sind für die Durchführung verantwortlich.

Nach oben

§ 11 Ausländer in Auswahlmannschaften

Jeder Landesverband kann je Mannschaft nicht mehr als drei ausländische Spieler einsetzen.

Nach oben

§ 12 Strafen

Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, die Jugendspielordnung, die Ausschreibung(en) oder die Sportdisziplin ist nach DBB-Rechtsordnung und dem jeweiligen Strafenkatalog zu verfahren.

Nach oben

§ 13 Änderung und Gültigkeit

Die Jugendspielordnung kann durch Beschluss des Jugendtages oder des Jugendhauptausschusses mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Nach oben

Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen nach der SO und JSO

Altersklasse

Einsatz Jugendbereich

Einsatz Erwachsenenbereich

U20

U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich

U19

U19, U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich

U18

U18, U19, U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich

U17

U17, U18, U19, U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich

U16

U16,U17,U18,U19,U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich
(Genehmigung nach § 4 JSO*
für den Seniorenbereich erforderlich)

U15

U15, U16,U17,U18,U19,U20

Stammmannschaft Senioren;
Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich
(Genehmigung nach § 4 JSO*
für den Seniorenbereich erforderlich)

U14

U14,U15,U16,U17,U18,U19
(Genehmigung nach § 4 JSO*
für U18/U19 erforderlich)

keine Einsatzberechtigung

U13

U13,U14,U15,U16,U17,U18
(Genehmigung nach § 4 JSO*
für U17/U18 erforderlich)

keine Einsatzberechtigung

U12**

U12,U13,U14,U15,U16,U17
(Genehmigung nach §4 JSO*
für U16/U17 erforderlich)

keine Einsatzberechtigung

U11**

U11,U12,U13,U14,U15,U16
(Genehmigung nach §4 JSO*
für U15/U16 erforderlich)

keine Einsatzberechtigung

U10**

U10, U11, U12, U13
(keine weiteren Einsatzmöglichkeiten)

keine Einsatzberechtigung

U9**

U9, U10, U11, U12
(keine weiteren Einsatzmöglichkeiten)

keine Einsatzberechtigung

U8**

U8, U9, U10, U11, U12
(keine weiteren Einsatzmöglichkeiten)

keine Einsatzberechtigung

Kaderspieler

Sonderregelungen für Wettbewerbe im Landesverband

Hinweis:
Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen pro Spieljahr erlangen.

Nach oben


* Formular "Antrag auf Erteilung einer Sprunggenehmigung für Jugendliche"

** Im Berliner Spielbetrieb gelten für die Altersklassen U12 und jünger von der DBB-Jugendspielordnung abweichende Regelungen (siehe Ausschreibung Teil 2 (Mini/U12)).

Nach oben