Ausschreibung für die Spielzeit 2008/09
Verteilt per Mail am 29.04.2008:
Verteiler
- Verein
- Vorstand z.K.
- Jugendausschuss z.K.
- SR-Kommission z.K.
Ausschreibung im Original als PDF
1 Allgemeines
1.1 Gemäß § 11 II DBB-SO in Verbindung mit § 1 II BBV-SO gibt das Vorstandsmitglied für Spielbetriebsorganisation die Ausschreibung für die Erwachsenen- und Jugendwettbewerbe im Spieljahr 2008/09 bekannt.
1.2 Es werden die Wettbewerbe gemäß § 8 BBV-SO ausgeschrieben. Sie werden nach den Bestimmungen des DBB und des BBV, insbesondere deren Spielordnungen, durchgeführt.
1.3 Meisterschaftsspiele der Jugend werden in folgenden Altersklassen durchgeführt:
weibliche und männliche U20 (Jahrgänge 1989/90)
weibliche und männliche U18 (Jahrgänge 1991/92)
weibliche und männliche U16 (Jahrgänge 1993/94)
weibliche und männliche U14 (Jahrgänge 1995/96)
1.4 Die Wettbewerbe für die Jahrgänge 1997 und jünger werden durch Teil 2 der Ausschreibung für die Spielzeit 2008/09 ausgeschrieben.
2 Spielorganisation
2.1 Verbindlicher Meldetermin gemäß § 12 III BBV-SO ist der 08. Mai 2008 (Eingang BBV-Geschäftsstelle).
2.2 Verbindlicher Meldetermin für Heimspieltermine ist der 17. Juni 2008 (Eingang BBV-Geschäftsstelle).
3 Spielverlegungen
3.1 Spielverlegungen erfolgen gemäß der Bestimmungen der §§ 46 bis 48 DBB-SO sowie des § 42 BBV-SO.
3.2 Spielverlegungen sind grundsätzlich auf elektronischem Weg mittels des entsprechenden Menüpunktes auf der dafür benannten Webseite vorzunehmen.
3.3 Wird eine Spielverlegung nicht auf elektronischem Weg beantragt, so ist der Vordruck für Spielverlegungen zu verwenden oder die notwendigen Angeben sind formlos mitzuteilen.
3.4 Spielverlegungsanträge ohne vollständige Angaben werden nicht bearbeitet.
4 Spielermeldung
4.1 Die Spielermeldung erfolgt im Onlineverfahren, sofern der Berliner Basketball Verband bis zum 30. August 2008 keine andere Vorgehensweise bekannt gibt.
4.2 Spieler sind grundsätzlich nur einsatzberechtigt für eine Mannschaft, sofern sie vor angesetztem Spielbeginn gemeldet werden. Die Spielleitung kann in begründeten Ausnahmefällen ausschließlich schriftlich und vor dem Ersteinsatz eine Einsatzberechtigung auf anderem Weg erteilen.
5 Spieldurchführung
5.1 Die Spieldauer richtet sich nach den Bestimmungen der offiziellen FIBA-Regeln. Die Halbzeitpause hat eine Dauer von zehn Minuten. Für einzelne Wettbewerbe können durch die jeweilige Ausschreibung andere Spieldauerzeiten festgelegt werden.
5.2 In den U14-Wettbewerben wird der Ball (nur) nach einem Ausball nicht vom Schiedsrichter übergeben. Die Schiedsrichter greifen nur ein, falls das falsche Team den Einwurf ausführen will.
6 Instanzen
6.1 Schriftwechsel an die Spielleitung ist an die BBV-Geschäftsstelle zu richten.
6.2 Berufungen und Beschwerden sind dem BBV-Rechtswart über die BBV-Geschäftsstelle zuzuleiten.
7 Ergebnismeldung
7.1 Die Ergebnisse aller Spiele sind per SMS zu melden. Der meldende Verein hat den Zugang der SMS dadurch zu prüfen, dass er feststellt, ob das Ergebnis auf der dafür vorgesehenen Webseite vorhanden ist.
7.2 Die Einzelheiten zur SMS-Ergebnismeldung werden durch eine Richtlinie geregelt, die per Rundschreiben veröffentlicht wird. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der Ausschreibung.
7.3 Die Spielleitung kann für einzelne Spielklassen alternativ oder ergänzend eine telefonische Ergebnismeldung oder eine Ergebnismitteilung per Mail vorsehen. Einzelheiten hierzu werden durch eine Richtlinie geregelt, die per Rundschreiben veröffentlicht wird. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der Ausschreibung.
8 Schiedsrichter-Einsatz
8.1 Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den SR-Referenten oder durch von ihm dafür benannte Personen.
8.2 Für Spiele, für die Vereine als Verantwortliche für die Schiedsrichter-Gestellung eingeteilt werden und für die gemäß § 12 II DBB-Spielordnung der verbindliche Spieltermin vier Wochen vorher bekannt gegeben werden muss, sind die SR-Ansetzungen spätestens 14 Tage vorher zu veröffentlichen.
8.3 Menge und Art der durch jeden Verein zu leitenden Spiele ergeben sich aus der gemäß Schiedsrichter-Ordnung zu erlassenden Richtlinie.
8.4 In den Landes- und Bezirksligen der Altersklassen U20 bis U14 ist der Einsatz nicht vereinsneutraler Schiedsrichter möglich, sofern der die Schiedsrichter stellende Verein bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Treffen der Vereins-Schiedsrichterwarte hierzu seine Bereitschaft erklärt hat und sofern der andere Verein bis zum vorgenannten Termin seine Zustimmung erklärt hat. Der SR-Referent oder die von ihm zur Ansetzung von Schiedsrichtern benannte Person ist an diese Erklärungen nicht gebunden, sofern bei Berücksichtigung der Erklärungen der Einsatz vereinsneutraler Schiedsrichter erschwert werden würde.
9 Ansprechpartner
9.1 Jeder teilnehmende Verein hat einen Ansprechpartner für den Spielbetrieb zu benennen. Für diesen sind neben dem Namen und der Anschrift auch Rufnummer und Mailaccount mitzuteilen. Diese Angaben werden veröffentlicht.
9.2 Jeder teilnehmende Verein hat für kurzfristig ergehende Informationen einen direkten Ansprechpartner aus jeder Mannschaft zu benennen. Für diesen sind neben dem Namen und der Anschrift auch Rufnummer und Mailaccount mitzuteilen. Diese Angaben werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.
10 Pokal-Endspiele und Endturniere
10.1 Der Berliner Basketball Verband kann die Ausrichtung der Pokal-Endspiele, der Endturniere gemäß § 31 III/IV BBV-SO sowie vergleichbarer Veranstaltungen Vereinen übertragen.
10.2 Einer Veranstaltungsübertragung ist ein Ausschreibungsverfahren vorzuschalten.
10.3 Kann durch das Ausschreibungsverfahren kein geeigneter Ausrichter gefunden werden, so finden die Pokal-Endspiele jeweils bei der im Spielplan erstgenannten Mannschaft statt. Für die Endturniere gilt die Bestimmung für Pokalendspiele sinngemäß, sofern die beteiligten Teams am Spieltag nur ein Spiel auszutragen haben. Sind mehrere Spiele an einem Tag auszutragen, so finden diese Spiele bei der erstplatzierten Mannschaft der Oberliga statt.
11 Verteidigungsvorschrift
Die Ausführungsbestimmungen zur Verteidigungsvorschrift gemäß § 59 BBV-SO werden durch Rundschreiben mitgeteilt.
12 Rundenspiele der BBV-Auswahl-Mannschaften
12.1 Die Verteidigungsvorschriften, die in den Altersklassen U16 bis U14 gelten, kommen auch in den Spielen der Altersklassen U18, U20 und Erwachsene zur Anwendung, an denen eine BBV-Auswahl-Mannschaft beteiligt ist.
12.2 Unabhängig davon, wer im Spielplan zuerst genannt wird, kommen Spiele der BBV-Auswahl-Mannschaften grundsätzlich in der von der BBV-Auswahl festgelegten Halle zur Austragung.
12.3 Sämtliche SR-Entgelte bei Spielen mit Beteiligung einer BBV-Auswahl-Mannschaft trägt der BBV.
13 Checkliste
13.1 Die zuerst angesetzte Mannschaft ist dafür verantwortlich, dass die Checkliste "Ausrüstung/Schiedsrichter" ausgefüllt, unterzeichnet und zusammen mit dem Spiel-berichtsbogen an die Spielleitung gesendet wird.
13.2 Die Einzelheiten zur Checkliste „Ausrüstung/Schiedsrichter“ werden durch eine Richtlinie geregelt, die per Rundschreiben veröffentlicht wird. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der Ausschreibung.
13.3 Die Eintragungen auf der Checkliste „Ausrüstung/Schiedsrichter“ werden wie Vermerke auf der Rückseite des Spielberichtsbogens behandelt.
14 Besondere Vorfälle
Die Spielleitung ist berechtigt bei besonderen Vorfällen (z.B. Manipulationsvorwürfen, Ausschreitungen) mündliche Anhörungen mit einer Ladungsfrist von drei Tagen anzusetzen und/oder schriftliche Stellungnahmen einzuholen.
15 Entgelte (Gebühren/Strafen)
15.1 Beiträge/Gebühren
a) Beitrag je Mannschaft Damen / Herren 2008/09 250,00 Eur
b) Beitrag je Mannschaft Senioren AK II/III 2008/09 25,00 Eur
c) Beitrag je U20- bis U12-Jugendmannschaft 2008/09 80,00 Eur
d) Beitrag je Minimannschaft 2008/09 20,00 Eur
e) Nachmeldezuschlag (ab dem 09.05.08) je Mannschaft 50,00 Eur
f) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Einhaltung §42, 43 BBV-SO) 15,00 Eur
g) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Einhaltung §42, 43 BBV-SO) 20,00 Eur
h) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Nichteinhaltung BBV-SO). 30,00 Eur
i) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Nichteinhaltung BBV-SO). 40,00 Eur
j) Mahngebühr pro Kontoblatt 15,00 Eur
k) Verfahrenskostenpauschale gemäß DBB-Rechtsordnung
Verstoß gegen die Sportdisziplin 15,00 Eur
Antrags- und Protestverfahren 25,00 Eur
l) Zurückziehen einer Erwachsenenmannschaft bis zum 21.12.08 125,00 Eur
m) Zurückziehen einer Jugendmannschaft bis zum 21.12.08 75,00 Eur
n) Zurückziehen einer Erwachsenenmannschaft ab dem 22.12.08 50,00 Eur
o) Zurückziehen einer Jugendmannschaft ab dem 22.12.08 30,00 Eur
p) Fahrtkostenerstattung gemäß § 55 BBV-SO 40,90 Eur
15.2 Schiedsrichtergebühren
a) Schiedsrichter erhalten für jedes Spiel eine Spielleitungsgebühr sowie für jede notwendige Anfahrt eine Fahrtkostenpauschale.
b) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die beim Spiel eine DBB-Schiedsrichterlizenz vorweisen:
Oberliga Damen / Herren 15,00 Eur
andere Erwachsenenspiele 12,00 Eur
Oberliga Jugend 12,00 Eur
andere Jugendspiele 9,00 Eur
c) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die keine DBB-Schiedsrichterlizenz besitzen oder die beim Spiel keine Schiedsrichterlizenz vorweisen:
Erwachsenenspiele 10,00 Eur
Oberliga Jugend 10,00 Eur
andere Jugendspiele 8,00 Eur
d) Bei Pokalspielen richtet sich die Spielleitungsgebühr nach der Spielklasse der klassenhöheren Mannschaft. Sie ist für den Erwachsenenbereich auf 15,00 Eur und für den Jugendbereich auf 12,00 Eur begrenzt. Bei Halbfinal- und Finalspielen beträgt die Spielleitungsgebühr immer 15,00 Eur (Erwachsene) bzw. 12,00 Eur (Jugend).
e) Bei Spielen mit verkürzter Spieldauer wird die Spielleitungsgebühr anteilig gekürzt und auf halbe Euro aufgerundet.
f) Wettbewerbsausschreibungen können andere Spielleitungsgebühren vorsehen.
g) Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er die eineinhalbfache, auf halbe Euro abgerundete Spielleitungsgebühr.
h) Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt 5,00 Eur. Sie wird bei einem einzelnen Spiel oder bei aufeinanderfolgenden Spielen einmal fällig. Spiele gelten nicht als aufeinanderfolgend, wenn sie in einem größeren Abstand als 2 Stunden angesetzt sind.
i) Abweichend von den Punkten b) und c) betragen die Spielleitungsgebühren Eur 12,00 (für den SR mit DBB-Lizenz ) sowie Eur 5,00 (für den Basislizenz-Anwärter), wenn in einem Spiel ein Basislizenz-Anwärter zusammen mit einem Schiedsrichter mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommt.
j) Kommt in Minispielen ein Schiedsrichter zum Einsatz, der die „Mini-Zusatzqualifikation für SR“ erworben hat, so erhält er eine Spielleitungsgebühr von 12,- Eur statt 9,- Eur (SR mit DBB-Lizenz) bzw. von 10,- Eur statt 8,- Eur (Basislizenz).
k) Weitere Abrechnungsdetails können durch die Spielleitung veröffentlicht werden.
15 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung können nur durch Beschluss des Vorstandes erfolgen.
(Redaktioneller Hinweis: Die Nummerierung dieses Absatzes war bereits in der ersten Veröffentlichten Version falsch.)
Strafenkatalog
1. Verstöße gegen die SO und Ausschreibung
1. a) Spielverlust gem. § 38 I a-f, k DBB-SO..........Erw./Jug. 52,00 Euro / 31,00 Euro
b) Spielverlust gem. § 38 I g-i DBB-SO..........Erw./Jug. 26,00 Euro / 15,50 Euro
c) Spielverlust gem. § 37 DBB-SO..........Erw./Jug. 26,00 Euro / 15,50 Euro
2. Verspätetes Antreten einer Mannschaft..........13,00 Euro
3. Verstöße gegen die Sportdisziplin (§§ 53-58 DBB-SO)
a) Beleidigung von Teilnehmern oder Dritten
Geldstrafe 10,- bis 150,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 4-8 Pflichtspiele)
b) Unsportliches Verhalten
Geldstrafe 10,- bis 150,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Pflichtspiele)
c) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter oder BBV-Beauftragte
Geldstrafe 50,- bis 500,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 6-12 Pflichtspiele)
d) Tätlichkeit gegen andere Teilnehmer oder Dritte
Geldstrafe 25,- bis 250,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 4-8 Pflichtspiele)
e) Andere Verstöße gegen die Sportdisziplin
Geldstrafe 10,- bis 250,- Euro und zeitliche Sperre
4. Verstöße durch Trainer/Betreuer (§ 14 I DBB-LTO)
a) Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen
Geldstrafe 50,- bis 500,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 6-12 Pflichtspiele)
b) Schuldhaftes Verursachen eines Spielabbruchs
Geldstrafe 25,- bis 250,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 4-8 Pflichtspiele)
c) Verstöße gegen andere Ordnungen bzw. Ausschreibungen des DBB bzw. BBV
Geldstrafe 10,- bis 100,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Pflichtspiele)
5. Verstöße durch Schiedsrichter (§ 13 DBB-SRO)
a) Grobes Vergehen bei der Ausübung der Schiedsrichter-Tätigkeit
Geldstrafe 10,- bis 100,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Spieltage)
b) Missbräuchliche Benutzung des Schiedsrichterausweises
Geldstrafe 25,- bis 125,- Euro und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Spieltage)
c) Andere Verstöße durch Schiedsrichter
Geldstrafe 10,- bis 250,- Euro und zeitliche Sperre
6. Unsportliches Benehmen..........10,00 bis 50,00 Euro
7. Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer..........bis 500,- Euro und/oder Platzsperre
8. Fehlen der Betreuerlizenz..........11,00 Euro
9. Fehlen eines Kampfrichters..........11,00 Euro
10. Fehlen von Spielausrüstung..........5,00 bis 25,00 Euro
11. Fehlen eines Teilnehmerausweises..........5,50 Euro
Höchstbetrag für eine Mannschaft in einem Spiel..........27,50 Euro
12. Fehlerhaft ausgefülltes Formular..........5,00 bis 10,00 Euro
13. Verspätetes Einsenden eines Spielformulars..........13,00 Euro
14. Unterlassene Ergebnismeldung (OL)..........26,00 Euro
15. Unterlassene Ergebnismeldung (andere Spielklassen)..........8,00 Euro
16. Verspätete Ergebnismeldung (OL)..........13,00 Euro
17. Verspätete Ergebnismeldung (andere Spielklassen)..........4,00 Euro
18. Uneinheitliche/Nicht regelgerechte Spielkleidung pro Spieler..........8,00 Euro
Höchstbetrag für eine Mannschaft in einem Spiel..........40,00 Euro
19. Nichteinhaltung von Fristen..........8,00 Euro
20. Nichteinhalten von Fristen nach Mahnung/Terminsetzung..........13,00 Euro
21. Nichtteilnahme an der Kernzeit eines Spielplantages 2008
a) Vereine mit bis zu drei gemeldeten Mannschaften..........15,00 Euro
b) Vereine mit vier bis acht gemeldeten Mannschaften..........30,00 Euro
c) Vereine mit neun oder mehr gemeldeten Mannschaften..........45,00 Euro
22. Verstöße von Schiedsrichtern im administrativen Bereich..........5,00 bis 25,00 Euro
23. Mangelhafte Schiedsrichterkleidung..........5,00 bis 25,00 Euro
24. Nichtantreten eines Schiedsrichters dreifache Schiedsrichtergebühr
25. wie 22. mit Spielausfall sechsfache Schiedsrichtergebühr
26. Ungenehmigte Schiedsrichterumbesetzung..........einfache Schiedsrichtergebühr
27. Verstöße bei der Zahlung der SR-Auslagen
a) verspätete Zahlung (nach Spielbeginn)..........8,00 Euro
b) Nichtzahlung..........24,00 Euro
28. Nichteinsenden der Checkliste gemäß Pkt. 13 der Ausschreibung..........8,00 Euro
29. Unvorschriftsmäßiges Ausfüllen der Checkliste gemäß Pkt. 13 der Ausschreibung..........4,00 Euro
30. Verstöße gegen die Spielregeln, die Ordnungen oder die Ausschreibungen, die vorstehend nicht geregelt sind:..........13,00 Euro
31. Sonstige Strafen (DBB-Rechtsordnung § 23 I)..........bis zu 25.000,00 Euro
32. Im Wiederholungsfall kann die jeweils zuletzt ausgesprochene Strafe verdoppelt werden. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wen dieselbe Mannschaft bzw. derselbe Verein, bei einem anderen Spiel als dem zuerst bestraften, den gleichen Verstoß wie im Fall zuvor begeht.
33. Bei Verstößen gemäß Nummer 1a) (Nichtantreten) und Nummern 14 bis 17 (Ergebnis-meldung) wird der zweite Verstoß mit der doppelten Strafe des Strafenkatalogwertes, der dritte Verstoß mit der vervierfachten Strafe des Strafenkatalogwertes und jeder weitere Verstoß mit der achtfachen Strafe des Strafenkatalogwertes bestraft.
34. Die Nichtwahrnehmung der zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen hat eine Strafe gemäß 24./25. zur Folge. Die Strafen werden für jedes Nichtantreten verdoppelt, wenn ein Verein für eine Mannschaft mehr als dreimal während einer Spielzeit nicht den zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen nachkommt. Die Strafen werden für jedes Nichtantreten vervierfacht, wenn ein Verein für eine Mannschaft mehr als siebenmal wäh-rend einer Spielzeit nicht den zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen nachkommt.
35. In der Höhe nicht genau festgesetzte Strafen werden durch die aussprechende Stelle bzw. durch einen beauftragten Vertreter aufgrund nicht rechtsmittelfähiger Entscheidung be-stimmt.
36. Für untere Spielklassen können nach Maßgabe einer Richtlinie der Spielleitung einfachere Strafbestimmungen gelten.
37. In Fällen von verbandsschädigendem Verhalten können folgende Strafen ausgesprochen werden:
a) Geldstrafe bis zu 500,- Euro,
b) zeitliche Sperre für alle Funktionen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, Kampfrichter) bis zu 2 Jahren,
c) Amtsenthebung,
d) Feststellung der Amtunwürdigkeit für den Zeitraum bis zu 3 Jahren.
2. Verfahrenskosten
Zu allen belastenden Entscheidungen kommen die entstandenen Kosten hinzu.
Ohne gesonderten Nachweis werden Kosten in Höhe von 2,50 Euro berechnet.
Teil 2 (U12-(Mini-Spielbetrieb)
16 Geltungsbereich
16.1 Durch diese Ausschreibung wird der Spielbetrieb der Altersklassen U12 und jünger des Berliner Basketball Verbandes geregelt.
16.2 Definitionen:
"U12/Mini" ist der Oberbegriff für alle Wettbewerbe, bei denen die Spieler am Stichtag 31.12. nicht älter als elf Jahre sind (Jahrgänge 1997 u.j.). Wird bei einzelnen Regelungen "U12/Mini" verwendet, so gilt die Regelung für alle Wettbewerbe.
"U12" ist die Bezeichnung für den Wettbewerb des Jahrgangs 1997. Wird bei einzelnen Regelungen "U12" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
"Mini" ist der Oberbegriff für die Wettbewerbe, bei denen die Spieler am Stichtag 31.12. nicht älter als zehn Jahre sind (Jahrgänge 1998 u.j.). Wird bei einzelnen Regelungen "Mini" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diese Wettbewerbe.
"U11" ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 1998. Wird bei einzelnen Regelungen "U11" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
"U10" ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 1999. Wird bei einzelnen Regelungen "U10" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
"U9" ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2000. Wird bei einzelnen Regelungen "U9" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
"U8" ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2001. Wird bei einzelnen Regelungen "U8" verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
16.3 Soweit in dieser Ausschreibung keine Abweichungen geregelt sind, gelten die Bestim-mungen der BBV-Jugendordnung, der BBV-Spielordnung sowie der BBV-Ausschreibung (Teil 1) für die Spielzeit 2008/09. Soweit durch BBV-Bestimmungen einzelne Punkte nicht geregelt sind, gelten die jeweiligen DBB-Bestimmungen.
17 Spielorganisation
17.1 Spielrunden werden in den Wettbewerben U12, U11, U10, U9 und U8 durchgeführt. Wettbewerbe können in Spielgruppen gleicher oder unterschiedlicher Wertigkeit geteilt werden. Wettbewerbe können zusammengelegt werden, sofern die Anzahl der gemeldeten Mannschaften dies erforderlich macht.
17.2 Grundsätzlich spielen im Wettbewerb
U12 Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 1997 bis 1999;
U11 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 1998 bis 2000, die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U11 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 1998 bis 2000, die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U10 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 1999 bis 2001, die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U10 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 1999 bis 2001, die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U9 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2000 bis 2002, die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U9 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2000 bis 2002, die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U8 Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2001 und jünger.
17.3 Die Spielgruppeneinteilung für alle Wettbewerbe erfolgt durch den Mini-Referenten aufgrund der Vereinsmeldungen (Meldebogen sowie ggf. zusätzlicher Meldebogen). Die von ihm vorgenommene Einteilung ist nicht rechtsmittelfähig.
18 Ummeldung/Umgruppierung/Ausschluss von Mannschaften
18.1 Auf begründeten Antrag kann der Mini-Referent bei der Ersteinteilung der Teams von den Bestimmungen des Punktes 17.2 abweichen.
18.2 Aufgrund der Rundenspielergebnisse kann der Mini-Referent jederzeit Veränderungen der Ligenzugehörigkeit vornehmen. Hierüber ist der Verein vorab zu informieren.
18.3 Tritt eine Mannschaft wiederholt nicht oder nicht mit mindestens sieben Spielern an, so kann der Mini-Referent die Mannschaft vom Spielbetrieb ausschließen.
19 Nachmeldungen
19.1 U12-/Mini-Mannschaften können jederzeit nachgemeldet werden. Über den Beginn der Teilnahme am Rundenspielbetrieb entscheidet der Mini-Referent in Abstimmung mit der spielplanerstellenden Stelle. Der Vorlauf von der Anmeldung bis zur Teilnahme beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.
19.2 U12-/Mini-Mannschaften, die ab 08. November 2008 am Rundenspielbetrieb teilnehmen sollen, müssen bis zum 10. Oktober 2008 nachgemeldet worden sein.
19.3 U12-/Mini-Mannschaften, die ab Jahresbeginn 2009 am Rundenspielbetrieb teilnehmen sollen, müssen bis zum 28. November 2008 nachgemeldet worden sein.
20 Spielermeldung / Spielereinsatz
20.1 U12-/Mini-Spieler müssen durch Meldung eine Einsatzberechtigung für eine Mannschaft erlangen, sofern nicht die unter Punkt 21 beschriebene Probespiel-Regelung gilt.
20.2 Mini-Spieler dürfen nur für eine Mini-Mannschaft gemeldet werden und dürfen nicht in anderen Mini-Mannschaften aushelfen. Zusätzlich dürfen Mini-Spieler nur für eine U12-Mannschaft gemeldet werden und dürfen nicht in anderen U12-Mannschaften aushelfen.
U12-Spieler sind maximal in zwei Mannschaften spielberechtigt. Dies können sein:
a) zwei U12-Mannschaften oder
b) zwei U14-Mannschaften oder
c) je eine U12- und eine U14-Mannschaft.
Soll die Spielberechtigung für zwei U12- oder zwei U14-Mannschaften erlangt werden, so ist die Meldung für die Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl vorzunehmen. Die Spielberechtigung für die Mannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl liegt nur vor, wenn die beiden Mannschaften in unterschiedlichen Spielgruppen teilnehmen. Der Einsatz eines Spielers in zwei unterschiedlichen Mannschaften in derselben Spielgruppe ist nicht zulässig. Grundsätzlich gelten für die Spielermeldung und den Spielereinsatz in der U12 sinngemäß dieselben Regelungen wie in der U14.
20.3 In einem Mini-Spiel müssen mindestens sieben Spieler und dürfen höchstens zwölf Spieler zum Einsatz kommen. Nehmen an einem Mini-Spiel weniger als acht Spieler teil, erfolgt grundsätzlich der Ausspruch einer Ordnungsstrafe gemäß Strafenkatalog.
21 Probespiel-Regelung
21.1 Mini- und U12-Spieler, die keinen Teilnehmerausweis besitzen und die nicht gemeldet sind, können in maximal einer Mannschaft an bis zu zwei Probespielen teilnehmen.
21.2 Der Probespieleinsatz wird dadurch gekennzeichnet, dass in der Spalte "TA-/MMB-Nr." entweder "PS 1" oder "PS 2" für das erste bzw. das zweite Probespiel eingetragen wird.
21.3 Nimmt ein Spieler mehr als zweimal gemäß Punkt 21.1 an einem Spiel teil oder erfolgt keine Kennzeichnung des Probespieleinsatzes gemäß Punkt 21.2, so hat der Spieler in dem Spiel keine Spielberechtigung.
21.4 Die Probespiel-Regelung gilt nicht für Spiele der U12-Oberliga, sofern es auch eine Landesliga-Spielgruppe gibt.
22 Wettbewerbs- und Spieldurchführung
22.1 Im Wettbewerb der U12, der weiblichen, männlichen und gemischten Mannschaften offen steht, werden in Rundenspielform der Berliner Meister der Jungen sowie der Mädchen ermittelt. In den Mini-Wettbewerben werden keine Berliner Meister ermittelt. Der Wett-bewerb der U12 wird grundsätzlich – soweit diese Ausschreibung keine Abweichungen macht – nach den Regelungen für den Wettbewerb der U14 durchgeführt.
22.2 In den U12- bis U10-Wettbewerben wird mit dem Ball der Größe 5 gespielt. In den U9- sowie den U8-Wettbewerben wird mit dem Ball der Größe 3 gespielt.
22.3. Wünschen bei einem Minispiel beide Trainer, dass auf Körbe der Höhe 2,60m gespielt wird, so ist diese Einigung vor Spielbeginn durch entsprechende Erklärungen und Unterschriften auf der Rückseite des Spielberichts zu bestätigen.
22.4 In den U12-Wettbewerben gilt die kürzere Freiwurfdistanz (gedachte Linie am Sprung-ballkreis nächst dem Korb). Es erfolgt keine 24-Sekunden-Zeitnahme. Jegliche Raum¬hilfen ("Blöcke/Sperren") sind verboten.
22.5 In den U12-/Mini-Wettbewerben wird der Ball (nur) nach einem Ausball nicht vom Schiedsrichter übergeben. Die Schiedsrichter greifen nur ein, falls das falsche Team den Einwurf ausführen will.
22.6 Mini-Spiele werden gemäß der besonderen Spielregeln des Berliner Basketball Verbandes für Mini-Spiele durchgeführt. Bestandteil der Spielregeln für Mini-Spiele sind insbesondere die Bestimmungen, dass pro Team nur vier Feldspieler zulässig sind und dass jedes der vier jeweils acht Minuten dauernden Spielviertel nach vier Minuten zum Spielerwechsel unterbrochen wird.
22.7 In allen Mini-Wettbewerben werden jeweils mindestens zwölf Spieltage durchgeführt. Die einzelnen Spieltage werden im Rahmenzeitplan bekannt gegeben.
22.8 Die Spielgruppeneinteilung sowie der Spielmodus der U12 werden nach Meldeschluss bekannt gegeben. Der Spielmodus ist so zu wählen, dass jede Mannschaft mindestens zwölf Spiele zu absolvieren hat. Melden mehr als fünf Mädchenmannschaften, so werden die Wettbewerbe der U12 getrennt nach Jungen/gemischt sowie Mädchen durchgeführt.
22.9 U12- sowie U11-Mannschaften, die wegen des Doppeleinsatzes von Spielern und/oder Trainern zwingend auf den Samstag (U12) oder den Sonntag (U11) als Spieltag angewie-sen sind, haben dies mit der Meldung mitzuteilen. Die Festlegung der Spieltermine (heim u. auswärts) hat dann entsprechend zu erfolgen. Die anderen Altersklassen sowie Mann-schaften, die bei der Meldung keine entsprechende andere Angabe machen, tragen ihre Spiele gemäß den Vorgaben des jeweiligen Heimvereins samstags oder sonntags aus.
22.10 Die Festlegung der einzelnen Spieltage sowie der Spieltermine im U12-/Mini-Bereich hat so zu erfolgen, dass die Tage des BBV-Kader-Trainings geschützt sind.
23 Ergebnisse / Tabellen
Die Spielergebnisse werden veröffentlicht. Für die Wettbewerbe der U12 werden Tabellen geführt, für die Wettbewerbe der Minis nicht.
24 Spielverlegungen / Spielfrei
24.1 Für Spielverlegungen gelten die Bestimmungen der BBV-Ausschreibung.
24.2 Wünscht eine Mannschaft einen spielfreien Termin und kann keine Einigung über eine Verlegung mit dem Spielpartner erzielt werden oder will sie das Spiel nicht austragen, so ist mindestens vier Wochen vor dem Spieltermin ein Antrag an den Mini-Referenten zu stellen. Der Antrag ist genehmigt, wenn dem Verein eine schriftliche Bestätigung zugeht.
25 Verteidigungsvorschriften
Für alle U12-/Mini-Spiele ist eine Ganzfeld-Mann-Mann-Verteidigung vorgeschrieben. Es gelten die vom BBV-Jugendtag beschlossenen Detailregelungen. Der Mini-Referent kann Abweichungen hierzu veröffentlichen.
26 Strafen
26.1 Es gilt der als Anhang zur BBV-Ausschreibung veröffentlichte Strafenkatalog.
26.2 Darüber hinaus wird gegen Vereine, die zu Mini-Spielen mit weniger als sieben Spielern antreten, eine Ordnungsstrafe von € 15,- ausgesprochen.
27 SR-Einsatz
27.1 Grundsätzlich ist bei allen Mini-Spielen der Heimverein für die Gestellung von zwei lizenzierten und geeigneten Schiedsrichter verantwortlich.
27.2 Möchte oder kann bei Mini-Spielen der Heimverein nur einen/keinen Schiedsrichter stellen, so hat er dies bis spätestens 14 Tage vor dem SR-Warte-Treffen für den entsprechenden Ansetzungszeitraum mitzuteilen, damit die SR-Einteilung dort vor-genommen werden kann.
27.3 Schiedsrichter, die sich für die Leitung von Mini-Spielen besonders qualifiziert haben und die einen entsprechenden Nachweis vorweisen können, erhalten bei Minispielen die für Jugend-Oberliga-Spiele geltende Spielleitungsgebühr.
27.4 In der U12-Landesliga ist der Einsatz nicht vereinsneutraler Schiedsrichter möglich, sofern beide Verein hierzu ihre Bereitschaft bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Treffen der Vereins-Schiedsrichterwarte erklärt haben. Der SR-Referent oder die von ihm zur Ansetzung von Schiedsrichtern benannte Person ist an diese Erklärungen nicht gebunden, sofern bei Berücksichtigung der Erklärungen der Einsatz vereinsneutraler Schiedsrichter erschwert werden würde.
27.5 In Mini- und U12-Landesliga-Spielen können als Basislizenz-Anwärter zusammen mit Schiedsrichtern mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommen.
28 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung können aus wichtigem Grund durch den Mini-Referenten erfolgen.
