Weitere Bestimmungen & Richtlinien
Einsatzmöglickeiten für Jugendliche
- DBB | Einsatzmöglichkeiten von Jugendspielern
Einsatzmöglichkeiten in älteren Altersklassen mit/ohne "Sprunggenehmigung"
Bestimmung zur Mann-Mann-Verteidigung U16 und jünger
Auszug aus der Spielordnung des Berliner Basketball Verbandes:
§ 59 Verteidigungsvorschrift
(1) In der Altersklasse U16 muss ab der Mittellinie Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden. In den Altersklassen U14 und jünger muss Ganzfeld-Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden. Ausführungsbestimmungen werden in der Ausschreibung geregelt.
(2) Der Jugendwart kann Kommissare zur Überwachung der Verteidigungsvorschrift einsetzen.
(3) Vereine können beim Jugendwart die Einsetzung eines Kommissar beantragen. Die Kosten für den Kommissar trägt der Antragsteller.
(4) Ein Verstoß gegen die Verteidigungsvorschrift ist auf Wunsch eines Trainers durch den 1. Schiedsrichter auf dem SBB zu vermerken. Wird gegen eine Mannschaft mehr als zwei mal der Vorwurf des Verstoßes gegen die Verteidigungsvorschrift erhoben, so kann der Jugendwart für weitere Spiele dieser Mannschaft einen Kommissar einsetzen. Die Kosten für den Kommissar trägt der Verein, dem der Verstoß vorgeworfen wird.
(5) Ein zur Überwachung der Einhaltung der Verteidigungsvorschrift eingesetzter Kommissar hat bei einem Verstoß den betroffenen Trainer durch den 1. Schiedsrichter verwarnen zu lassen. Bei jedem weiteren Verstoß muss der Kommissar durch den 1. Schiedsrichter ein technisches Foul gegen den Trainer (B-Foul) verhängen lassen. Diese technischen Fouls zählen nicht zu den persönlichen technischen Fouls gegen den Trainer, werden aber analog bestraft.
(6) Die Gebührensätze des Kommissars richten sich nach den Gebührensätzen der Schiedsrichter des jeweiligen Spiels.
Infolink
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Wichtige Hinweise des DBB für die Wettbewerbe 20../..
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I. Auf einen Blick
Preise
II. Jugendspielklassen 20../..
III. Teilnahmeberechtigungen
1. Allgemeines
2. Vereinswechsel
3. Vereinswechsel/Ausland
4. Erneuerung
5. Wechsel von Jugend- in Seniorenbereich
IV. Rückgabe von Teilnahmeberechtigungen
V. Sonderteilnahmeberechtigung
VI. Einsatzberechtigung
VII. Ausweitung der Spielberechtigung für Jugendliche (Seniorenerklärung)
VIII. Schiedsrichter-Lizenzen
1. Erstausstellung
2. Kontaktdaten
3. Vereinswechsel
4. Erneuerung
IX. Trainer-Lizenzen
1. Erstausstellung
2. Zweitausstellung
3. Verlängerung
4. Sonderregelungen
