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4.2.2012 : 12:42 : +0100

Sprunggenehmigung

Gemäß § 4 der DBB-Jugendspielordnung benötigt eine/ein Jugendliche/r in folgenden Fällen eine Sprunggenehmigung:

  • U16-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
  • U15-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
  • U14-Spieler bei Einsatz in der mU18
    U14-Spielerinnen bei Einsatz in der wU19
  • U13-Spieler bei Einsatz in der mU18
    U13-Spielerinnen bei Einsatz in der wU17
  • Die Einsatzmöglichkeiten für U12- und Mini-Spieler/innen sind in der BBV-Ausschreibung festgelegt. Sprunggehmigungen werden nicht erteilt. 

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sportärztliches Attest  nicht älter als einen Monat mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Teilnehmerausweis
  • Frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag

Die Sprunggenehmigung gilt bis zum Ende der Saison.