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Formular "Antrag auf Erteilung einer Sprunggenehmigung für Jugendliche"
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DBB-Jugendspielordnung | § 4 Einsatz-, Spielberechtigung von Jugendlichen
Sprunggenehmigung
Gemäß § 4 der DBB-Jugendspielordnung benötigt eine/ein Jugendliche/r in folgenden Fällen eine Sprunggenehmigung:
- U16-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
- U15-Spieler/innen bei Einsatz im Seniorenbereich
- U14-Spieler bei Einsatz in der mU18
U14-Spielerinnen bei Einsatz in der wU19 - U13-Spieler bei Einsatz in der mU18
U13-Spielerinnen bei Einsatz in der wU17 - Die Einsatzmöglichkeiten für U12- und Mini-Spieler/innen sind in der BBV-Ausschreibung festgelegt. Sprunggehmigungen werden nicht erteilt.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Sportärztliches Attest nicht älter als einen Monat mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
- Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
- Teilnehmerausweis
- Frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag
Die Sprunggenehmigung gilt bis zum Ende der Saison.
