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4.2.2012 : 12:48 : +0100

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Deutscher Basketball Bund | DBB-Formulare 

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DBB-Jugendspielordnung | § 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendliche

DBB-Sonderteilnahmeberechtigung für Jugendliche

Jugendliche können eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. Die Sonderteilnahmeberechtigung bis zum 30.11. des Spieljahres zu beantragen. 

Eine Sonderteilnahmeberechtigung ist "als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche" anzusehen. Der Jugendwart des BBV wird jeden Antrag in diesem Sinne prüfen. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Sonderteilnahmeberechtigung.

Die Sonderteilnahmeberechtigung ist für folgende Fälle erforderlich:

  • Der/Die Spieler/in soll für einen Zweitverein in einem anderen Landesverband spielen. 
  • Der/Die Spieler/in soll an für den Zweitverein an überregionalen Meisterschaften teilnehmen.