Sie sind hier: Schiedsrichter > Schiedsrichtergebühren > 
DeutschEnglishFrancais
13.10.2008 : 6:17 : +0200

Schiedsrichtergebühren 2008/2009

Schiedsrichtergebühren gemäß Ausschreibung für die Spielzeit 2008 / 2009:

14.2  Schiedsrichtergebühren
  a)  Schiedsrichter erhalten für jedes Spiel eine Spielleitungsgebühr sowie für jede notwendige Anfahrt eine Fahrtkostenpauschale.
  b)  Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die beim Spiel eine DBB-Schiedsrichterlizenz vorweisen:
         Oberliga Damen / Herren  15,00 Eur
         andere Erwachsenenspiele  12,00 Eur
         Oberliga Jugend  12,00 Eur
         andere Jugendspiele  9,00 Eur
  c)  Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die keine DBB-Schiedsrichterlizenz besitzen oder die beim Spiel keine Schiedsrichterlizenz vorweisen:
         Erwachsenenspiele  10,00 Eur
         Oberliga Jugend  10,00 Eur
         andere Jugendspiele  8,00 Eur
  d)  Bei Pokalspielen richtet sich die Spielleitungsgebühr nach der Spielklasse der klassenhöheren Mannschaft. Sie ist für den Erwachsenenbereich auf 15,00 ? und für den Jugendbereich auf 12,00 Eur begrenzt. Bei Halbfinal- und Finalspielen beträgt die Spielleitungsgebühr immer 15,00 Eur (Erwachsene) bzw. 12,00 Eur (Jugend).
  e)  Bei Spielen mit verkürzter Spieldauer wird die Spielleitungsgebühr anteilig gekürzt und auf halbe Euro aufgerundet.
  f)  Wettbewerbsausschreibungen können andere Spielleitungsgebühren vorsehen.
  g)  Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er die eineinhalbfache, auf halbe Euro abgerundete Spielleitungsgebühr.
  h)  Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt 5,00 Eur Sie wird bei einem einzelnen Spiel oder bei aufeinanderfolgenden Spielen einmal fällig. Spiele gelten nicht als aufeinanderfolgend, wenn sie in einem größeren Abstand als 2 Stunden angesetzt sind. 
  i)  Abweichend von den Punkten b) und c) betragen die Spielleitungsgebühren Eur 12,00 (für den SR mit DBB-Lizenz ) sowie Eur 5,00 (für den Basislizenz-Anwärter), wenn in einem Spiel ein Basislizenz-Anwärter zusammen mit einem Schiedsrichter mit DBB-Lizenz  zum Einsatz kommt.
  j)  Kommt in Minispielen ein Schiedsrichter zum Einsatz, der die ?Mini-Zusatzqualifikation für SR? erworben hat, so erhält er eine Spielleitungsgebühr von 12,- Eur statt 9,- Eur (SR mit DBB-Lizenz) bzw. von 10,- Eur statt 8,- Eur (Basislizenz).
  k)  Weitere Abrechnungsdetails können durch die Spielleitung veröffentlicht werden.