Schiedsrichtergebühren
Die Schiedsrichtergebühren sind in der Ausschreibung festgelegt.
Anläßlich des Verbandstages am 9. Juni 2009 haben die Vereine beschlossen, ab 1. Januar 2010 die Schiedsrichtergebühren zu erhöhen. Ziel ist es, den finanziellen Anreiz zu erhöhen und damit ggf. neue Schiedsrichter zu gewinnen und bei den vorhandenen die Motivation zu erhöhen.
- "Schiedsrichtergebühren ab 01.01.10" (Rundschreiben vom 08.01.01)
Auszug BBV-Ausschreibung 2009/10
Ab 01.01.2010 geänderte Beträge sind fett hervorgehoben.
14.2 Schiedsrichtergebühren
a) Schiedsrichter erhalten für jedes Spiel eine Spielleitungsgebühr sowie für jede notwendige Anfahrt eine Fahrtkostenpauschale.
b) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die beim Spiel eine DBB-Schiedsrichterlizenz vorweisen:
Oberliga Damen/Herren | 20,00 € | ||
| andere Erwachsenenspiele | 15,00 € | ||
| Oberliga Jugend | 15,00 € | ||
| andere Jugendspiele | 12,50 € |
c) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die keine DBB-Schiedsrichterlizenz besitzen
oder die beim Spiel keine Schiedsrichterlizenz vorweisen:
| | Erwachsenenspiele | 13,00 € | |
| Oberliga Jugend | 13,00 € | ||
| andere Jugendspiele | 11,00 € |
d) Bei Pokalspielen richtet sich die Spielleitungsgebühr nach der Spielklasse der klassenhöheren Mannschaft.
Sie ist für den Erwachsenenbereich auf 20,00 € und für den Jugendbereich auf 15,00 € begrenzt.
Bei Halbfinal- und Finalspielen beträgt die Spielleitungsgebühr immer 20,00 € (Erwachsene) bzw. 15,00 € (Jugend).
e) Bei Spielen mit verkürzter Spieldauer wird die Spielleitungsgebühr anteilig gekürzt und auf halbe Euro aufgerundet.
f) Wettbewerbsausschreibungen können andere Spielleitungsgebühren vorsehen.
g) Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er die eineinhalbfache, auf halbe Euro abgerundete Spielleitungsgebühr.
h) Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt 5,00 €.
Sie wird bei einem einzelnen Spiel oder bei aufeinanderfolgenden Spielen einmal fällig.
Spiele gelten nicht als aufeinanderfolgend, wenn sie in einem größeren Abstand als 2 Stunden angesetzt sind.
i) Abweichend von den Punkten b) und c) betragen die Spielleitungsgebühren 15,00 € (für den SR mit DBB-Lizenz ) sowie 5,00 € (für den Basislizenz-Anwärter), wenn in einem Spiel ein Basislizenz-Anwärter zusammen mit einem Schiedsrichter mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommt.
j) Kommt in Minispielen ein Schiedsrichter zum Einsatz, der die „Mini-Zusatzqualifikation für SR“ erworben hat, so erhält er eine Spielleitungsgebühr von 15,00 € statt 12,50 € (SR mit DBB-Lizenz) bzw. von 13,00 € statt 11,00 € (Basislizenz).
k) Weitere Abrechnungsdetails können durch die Spielleitung veröffentlicht werden.
