Sie sind hier: Schiedsrichter > Schiedsrichtergebühren > 
DeutschEnglishFrancais
4.2.2012 : 12:50 : +0100

Kontakt

Fachliche Fragen:

Organisatorische Fragen zu Lehrgängen und Lizenzen:

Schiedsrichtergebühren

Die Schiedsrichtergebühren sind in der Ausschreibung festgelegt.

Anläßlich des Verbandstages am 9. Juni 2009 haben die Vereine beschlossen, ab 1. Januar 2010 die Schiedsrichtergebühren zu erhöhen. Ziel ist es, den finanziellen Anreiz zu erhöhen und damit ggf. neue Schiedsrichter zu gewinnen und bei den vorhandenen die Motivation zu erhöhen.

Auszug BBV-Ausschreibung

16.2 Schiedsrichtergebühren

a)   Schiedsrichter erhalten für jedes Spiel eine Spielleitungsgebühr sowie für  jede notwendige Anfahrt eine Fahrtkostenpauschale.

b)   Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die beim Spiel eine DBB-Schiedsrichterlizenz vorweisen:

Oberliga Damen / Herren              20,00 €
andere Erwachsenenspiele            15,00 €
Oberliga Jugend                           15,00 €
andere Jugendspiele                     12,50 €

c)  Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die keine DBB-Schiedsrichterlizenz besitzen oder die beim Spiel keine Schiedsrichterlizenz vorweisen:

Erwachsenenspiele                       13,00 €
Oberliga Jugend                          13,00 €
andere Jugendspiele                    11,00 €

d)   Bei Pokalspielen richtet sich die Spielleitungsgebühr nach der Spielklasse der klassenhöheren Mannschaft. Sie ist für den Erwachsenenbereich auf 20,00 ¤ und für den Jugendbereich auf 15,00 € begrenzt. Bei Halbfinal- und Finalspielen beträgt die Spielleitungsgebühr immer 20,00 € (Erwachsene) bzw. 15,00 € (Jugend).

e)   Bei Spielen mit verkürzter Spieldauer wird die Spielleitungsgebühr anteilig gekürzt und auf halbe Euro aufgerundet.

f)    Wettbewerbsausschreibungen können andere Spielleitungsgebühren vorsehen.

g)   Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er die eineinhalbfache, auf halbe Euro abgerundete Spielleitungsgebühr.

h)   Die Fahrtkosten betragen bei Spielen innerhalb des Stadtgebietes ("Tarifgebiet AB") 5 € und bei Fahrten in das Tarifgebiet C 7,50 €.Fahrten zu Spielen außerhalb des Tarifgebietes ABC werden gemäß der Fahrtkostenerstattungen der RLN abgerechnet. Sie wird bei einem einzelnen Spiel oder bei aufeinanderfolgenden Spielen einmal fällig. Spiele gelten nicht als aufeinanderfolgend, wenn sie in einem größeren Abstand als 2 Stunden angesetzt sind.

i)    Abweichend von den Punkten b) und c) betragen die Spielleitungsgebühren 15,00 € (für den SR mit DBB-Lizenz) sowie 5,00 €  (für den Basislizenz-Anwärter), wenn in einem Spiel ein Basislizenz-Anwärter zusammen mit einem Schiedsrichter mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommt.

j)   Kommt in Minispielen ein Schiedsrichter zum Einsatz, der die Mini-Zusatzqualifi­kation für SR erworben hat, so erhält er eine Spielleitungsgebühr von 15,00 € statt 12,50 € (SR mit DBB-Lizenz) bzw. von 13,00 € statt 11,00 € (Basislizenz).

k)   Weitere Abrechnungsdetails können durch die Spielleitung veröffentlicht werden.  

Nach oben