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Schiedsrichteransetzungen
Grundsätze
(aus: "BBV-Richtlinie zur Bestimmung der auf jeden Verein entfallenden SR-Ansetzungen")
- Wer am Spielbetrieb teilnimmt, muss auch Schiedsrichter stellen.
- Wer viel spielt, muss viel pfeifen. Wer wenig spielt, pfeift nur wenig.
- Wer niederklassig spielt, muss nur die normalen Anforderungen erfüllen.
- Wer höherklassig spielt, muss höhere Anforderungen erfüllen.
- Wer Jugendarbeit betreibt, muss im SR-Bereich entlastet werden.
- Wer nur Jugendarbeit betreibt, muss keine Schiedsrichter stellen.
- Wer qualifiziertere Schiedsrichter stellt, muss begünstigt werden.
Lizenz- und Neutralitätsgebot
Pflichtspiele dürfen nur von Schiedsrichtern geleitet werden. Deren Lizenz muss für die entsprechende Spielklasse gültig sein (siehe Schiedsrichterordnung § 5 Lizenzkategorien).
Schiedsrichter werden grundsätzlich durch nicht am Spiel beteiligte Vereine gestellt. In bestimmten Altersklassen dürfen Spiele von Schiedsrichtern des Heimvereins geleitet werden (siehe Schiedsrichterordnung § 12 Lizenz- und Neutralitätsgebot).
Downloads & Links: Schiedsrichteransetzungen
- Rundschreiben: 2016-47 Informationen zur Erfüllung von Vereinsansetzungen
- Quote 2018/19 KW 01-06
- Gesamte Quotentabelle Saison 2018/19 (Stand: 14.12.2018)
- Berechnungsgrundlage (Erwachsene)
- Berechnungsgrundlage (Jugend)
- Berechnungsgrundlage (Umlagen)