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Steuern sparen
Der Übungsleiterfreibetrag ist ab 1. Januar 2007 von 1848 auf 2100 Euro erhöht worden. Vom selben Zeitpunkt an kann vom Verein eine steuerfreie Ehrenamtspauschale gewährt werden, bis 500 EURO ohne Nachweis, darüber hinaus nur, wenn Aufwendungen tatsächlich entstanden sind (gegen Quittung oder Rechnung).
Diese Pauschale betrifft Vorsitzende, Schatzmeister, Kassenwarte, Schriftführer u.a. Soweit in der Vereinssatzung steht, dass die Vorstandsarbeit ehrenamtlich ausgeführt wird, würde die Gewährung zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Insoweit müsste die Satzung geändert werden. Schließlich beachtenswert, dass Mitgliedsbeiträge und darüber hinaus Zuwendungen bis zu 20 Prozent des Einkommens absetzbar sind.
Da die Materie nicht so einfach ist wie sie scheint, sollte im Zweifel eine Steuerberatung eingeholt werden. Nähere Ausführungen auch in der Novemberausgabe von "SPORT IN BERLIN" Seite 19. - Karikatur: Klaus Stuttmann - aus SPORT IN BERLIN / 11/07
