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Vorstandsmitglied für Spielbetriebsorganisation
Robert Wille
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- Information für Teambetreuer
(Stand: Nov. 2009)
(inkl. Stichwortverzeichnis)
Informationen für Teambetreuer
Stand: Nov. 2008 | aktualisierte Fassung: s. rechts unter "Download"
Der Berliner Basketball Verband wünscht allen Teams, den Schiedsrichtern und allen anderen Beteiligten Spiele, die stets in angenehmer und sportlicher Atmosphäre durchgeführt werden. Dabei darf der Fair-Play -Gedanke nie außer Acht gelassen werden!
A Grundlagen
1 Berliner Basketball Verband Geschäftsstelle
1.1 Anschrift
Berliner Basketball Verband
Hanns-Braun-Straße
14053 Berlin
Bitte diese Anschrift im Briefverkehr nicht abkürzen (z.B. mit „BBV“), da mehrere Nachbarn sehr ähnliche Abkürzungen haben und es immer wieder zu Fehlzustellungen kommt.
1.2 Website : www.binb.info
1.3 Mail: bbv(at)berlin-basket.org
1.4 Mitarbeiter :
Verwaltung/Finanzen, Annika Müller 893 64 813
verwaltung(at)berlin-basket.org
Spielbetrieb/SR, Karin Radtke: 893 64 812
spielbetrieb(at)berlin-basket.org
2 Grundlagen zur Durchführung des Spielbetriebs
2.1 Der Spielbetrieb in Berlin wird aufgrund der Bestimmungen der DBB-Spielordnung, der BBV-Spielordnung, der BBV-Ausschreibung, von Richtlinien (die per Rundschreiben bekannt gemacht werden) sowie gemäß besonderer Ausschreibungen für einzelne Wettbewerbe durchgeführt.
Für den Schiedsrichter- bzw. Trainerbereich gelten zusätzlich die entsprechenden speziellen Regelwerke (DBB- und BBV-Trainer- bzw. Schiedsrichter-Ordnungen).
2.2 Regelungen und Ordnungen sind Ausdruck des Mehrheitswillen der Vereine, da sie beim BBV-Verbandstag von den Mitgliedern beschlossen wurden. Jede Bestimmung wurde geschaffen, da es entsprechenden Handlungsbedarf gab. Beschlüsse sind für alle Teilnehmer verbindlich – auch wenn einzelnen Teilnehmern einzelne Regelungen nicht gefallen.
2.3 Der BBV veröffentlicht seine offiziellen Informationen auf seiner Webseite sowie per Mail an die von den Vereinen benannten Anschriften. Hier findet man auch die DBB-Spielordnung, die DBB-Jugendspielordnung und die DBB-Rechtsordnung.
2.4 Auftretende Fragen sollten zuerst vereinsintern geklärt werden. Oft ist das Wissen bei dem Entscheidungsträger (z.B. Sportwart) schon vorhanden. Nur wenn die Frage intern nicht geklärt werden kann, stehen die Spielleitung, die SR-Ansetzer, der hauptamtliche Mitarbeiter für den BBV-Spielbetrieb und die anderen BBV-Funktionäre für Fragen zur Verfügung. Der einfachste Weg für Fragen ist eine Mail an die Geschäftsstelle. Die Mail wird dann an die zuständige Person weitergeleitet. Die Mail sollte von einem offiziellen Vereinsvertreter kommen, um das Ziel, das Wissen im Verein zu bündeln, erreicht werden kann. Anfragen von Trainern, Spielern oder Eltern werden je nach Aufkommen der Anfragen eventuell nicht zeitgerecht bearbeitet.
3 Spielpläne
3.1 Die Spielpläne für alle BBV-Ligen werden auf der Webseite des BBV veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen bei jeder Änderung.
3.2 Der Verbandstag 2007 hat beschlossen:
a) Die offiziellen Spielpläne werden nur einmal vor Saisonbeginn in Papierform versendet.
b) Um sicher zu stellen, dass Spielplanänderungen wahrgenommen werden bzw. dass
beantragte Änderungen richtig verarbeitet wurden, ist jede Mannschaft verpflichtet, jeweils
mindestens donnerstags die Spielplanangaben auf der BBV-Webseite zu überprüfen.
c) Alle Spielplanänderungen, die der BBV bis jeweils mittwochs in die WWW-Darstellung
einarbeitet, gelten als am Donnerstag zugestellt.
3.3 Eine Exceldatei mit allen Spielplänen, Ergebnissen und Tabellen (= Spielplandatei) kann von www.binb.info downgeloaded werden. Jede Spielplandatei trägt eine Versionsnummer (z.B. Ver-sion 1.80). Spielplandateien mit einer höheren Versionsnummer sind aktueller als Dateien mit einer kleineren Versionsnummer. Während der Phase der Erstellung der Spielpläne beginnen die Versionsnummern mit 0 (z.B. 0.50). Der erste offizielle Spielplan trägt die Nummer 1.00.
Höhere Nummern als 1.00 sind Versionen mit eingearbeiteten Änderungen.
3.4 Eine Onlinesuche im Spielplan sowie in den Tabellen ist auf der BBV-Webseite möglich.
3.5 Der BBV hat einen kostenlosen Änderungsbenachrichtigungsdienst eingerichtet. Jedermann (Trainer, Spieler, Eltern usw.) kann in einem Online-Formular auf der BBV-Webseite eintragen, dass er bei Änderungen des Spielplans ihn interessierender Teams per Mail benachrichtigt wer-den möchte. So wird sichergestellt, dass man keine Änderungen übersieht.
Die automatisch aus den Spielplandaten generierten Änderungsmitteilungen enthalten jeweils im Body der Mail die alten sowie die neuen Angaben (Tag, Zeit, Halle) zu den geänderten Spielen. Ferner ist als Anhang eine pdf-Datei mit dem aktuellen Spielplan der Liga beigefügt.
4 Pokalspiele
4.1 Die Pokalrunde ist kein Mannschafts- sondern ein Vereinswettbewerb. In Pokalspielen dürfen daher alle Spieler eines Vereins mitwirken, sofern sie für ein Team des Vereins in der betreffen-den Altersklasse gemeldet sind.
4.2 Qualifiziert sich ein Team für die jeweils nächste Pokalrunde, so hat sie sich unverzüglich darüber zu informieren, wann das nächste Pokalspiel stattfindet. Als klassenniedrigere oder als
zuerst angesetzte Mannschaft hat sie Heimrecht und mit dem Gegner binnen Wochenfrist einen Spieltermin abzustimmen.
4.3 Gemäß Beschluss des Jugendtages im Jahr 2007 werden die Jugend-Pokalwettbewerbe als „Sommerpokal“ ausgeführt. Der Erwachsenenpokal ist davon nicht betroffen und wird in Ergebnis der Meldungen für den Pokalwettbewerb veranstaltet.
5 Vereinswechsel / Freigabe
5.1 Jedem Spieler steht es jederzeit frei seinen bisherigen Verein zu verlassen und sich einem
anderen Verein anzuschließen. Vereinswechsel können durch den abgebenden Verein nicht
erschwert werden.
5.2 Vereinswechsel können während der laufenden Saison nur bis zum 31.01. vorgenommen wer-den. Ab dem 01.02. einer Saison sind Wechsel bis zum 31.05. ausgeschlossen. Ausnahmsweise können Wechsel nach Ostern dann erlaubt sein, wenn ein Wettbewerb der neuen Spielzeit (z.B. Qualifikationsturnier) bereits vor dem 01.06. beginnt.
5.3 Erklärt ein Spieler gegenüber seinem alten Verein, dass er eine Freigabe wünscht, so hat der alte Verein diese unverzüglich zu erteilen. Die DBB-Spielordnung stellt verbindlich fest, dass es keine Freigabeverweigerungsgründe gibt. Äußert der Spieler den Freigabewunsch gegenüber
einer nicht zuständigen Person (z.B. gegenüber einem Trainer), so ist ihm mitzuteilen, an wen er sich zu wenden hat.
5.4 Freigaben können grundsätzlich nur vom Spieler eingefordert werden (bei Minderjährigen durch die Eltern). Freigaben können nicht durch den neuen Verein oder den neuen Trainer eingefordert werden.
B Spieldurchführung
6 Spielausrüstung
6.1 Die Heimmannschaft (das im Spielplan zuerst genannte Team, auch Ausrichter genannt) ist für die gesamte benötigte Spielausrüstung und das nötige Personal verantwortlich.
6.2 Sie ist auch dann dafür verantwortlich, wenn das Spiel aufgrund eines Hallentausches in der Halle des Gegners stattfindet.
6.3 Zur Spielausrüstung gehören u.A. (1) der Spielberichtsblock (SBB; Anschreibebogen), (2) die Spieluhr, (3) die 24’’-Uhr, (4) die Anzeigetafel, (5) zwei rote Foulfähnchen, (6) der Einwurf-Anzeiger, (7) zwei Kugelschreiber mit unterschiedlichen Farben (bevorzugt rot und blau), (8) zwei Signale für 1. Anschreiber/Zeitnehmer sowie 2. den 24-Sekunden-Nehmer und (9) Tafeln mit den Nummern 1 bis 5 zur Anzeige der Spielerfouls.
7 Bestimmung des Spielballs
7.1 Der 1. Schiedsrichter entscheidet, mit welchem Ball gespielt wird. Gemäß Verbandstagsbeschluss darf nur mit Bällen der Fa. Molten gespielt werden.
7.2 Die Heimmannschaft hat das Recht (und die Pflicht), den Schiedsrichtern den Spielball vorzuschlagen.
7.3 Die Heimmannschaft verliert dieses Recht, wenn sie nicht 20 Minuten vor Spielbeginn (spätestens aber zum Beginn des Warm-Ups) den Schiedsrichtern drei Bälle gleicher Art und Qualität übergibt, von denen die Schiedsrichter einen Ball als Spielball auswählen. Die beiden anderen Bälle erhält die Gastmannschaft für die Dauer der Einspielzeiten.
7.4 Wenn die zuerst angesetzte Mannschaft das o.g. Vorschlagsrecht verwirkt, erhält die andere Mannschaft das Recht, den Spielball vorzuschlagen.
8 Mannschaftsbänke / Wechselkästen
8.1 Die Mannschaftsbänke haben gemäß FIBA-Regeln bündig mit der Endlinie zu stehen, sind also ganz nach außen zu rücken – möglichst weit weg vom Kampfrichtertisch.
8.2 Die Grenze des Mannschaftsbankbereichs muss mindestens in Richtung zum Kampfrichtertisch markiert sein (5m Abstand zur Mittellinie). Soweit keine geeignete Markierung in der Halle
vorhanden ist, muss diese Markierung temporär (z.B. durch einen Tape-Streifen) erfolgen.
8.3 Unmittelbar rechts und links neben dem Kampfrichtertisch sind Wechselbänke (z.B.
Stühle oder Kästen) aufzustellen.
8.4 Sind die vorgenannten Punkte nicht erfüllt, so haben die Schiedsrichter mit der Spieldurchführung zu warten, bis eine Korrektur erfolgt ist. Kann die Korrektur nicht erfolgen, so wird trotzdem gespielt – der Verstoß ist durch die Schiedsrichter auf dem SBB zu notieren.
9 Kleidung der Spieler
9.1 Die nachstehenden Punkte gelten in allen Ligen, Spielgruppen und Altersklassen.
9.2 Vorgeschrieben sind „einheitliche Trikots sowie einheitliche Shorts, jeweils auf Vorder- und Rückseite von gleicher Beschaffenheit“. Trikots und Shorts müssen bei allen Spielern
einheitlich aussehen.
9.3 Da nicht alle Teams über einen völlig identisch aussehenden Trikotssatz (z.B. nachgekaufte
Hosen) verfügen, gilt für die Schiedsrichter folgende Formel: „Eine Abweichung liegt dann vor, wenn sie aus einer Entfernung von ca. 15m (Spielfeldbreite) zu erkennen ist. Ergibt sich aus dieser Distanz ein einheitlichen Erscheinungsbild des Teams, so liegt kein Verstoß vor.“
9.4 Tragen Spieler Trikots und/oder Shorts abweichend von der Farbe der Mannschaft, so ist dies von den Schiedsrichtern zu vermerken.
9.5 Darüber hinaus muss einem Spieler die Spielteilnahme vom Schiedsrichter untersagt werden, wenn seine Kleidung nicht oder nur schwer von der Kleidung der gegnerischen Mannschaft zu unterscheiden ist.
9.6 In Berlin zugelassene Trikotnummern sind 4 bis 19. Die Trikotnummern müssen auf der Vorder- sowie auf der Rückseite der Trikots aufgebracht sein (fehlende Nummern auf der Vorderseite können z.B. mit Kreide aufgezeichnet werden).
9.7 Die Schiedsrichter dürfen Spieler mit anderen Trikotnummern am Spiel teilnehmen lassen,
sofern jede Nummer nur einmal verwendet wird, allerdings wird in diesem Fall eine Strafe aus-gesprochen.
9.8 In jedem Fall muss auf dem Spielberichtsbogen die Nummer eingetragen werden, die von dem jeweiligen Spieler verwendet wird.
9.9 „Alle Spieler (männliche und weibliche) müssen die Hemden während des Spiels in den Shorts tragen.“ Die Schiedsrichter haben hierauf insbesondere bei jedem Spielperiodenbeginn sowie bei jeder Einwechselung zu achten. Stellen die Schiedsrichter während des laufenden Spieles fest, dass Spieler ihr Trikot nicht mehr in den Shorts tragen, so haben sie die Spieler beim nächsten Mal, wenn die Uhr gestoppt ist, darauf hinzuweisen. Das Spiel wird erst fortgesetzt, wenn das Trikot wieder in die Shorts gesteckt wurde.
10 Unterziehkleidung
10.1 Sichtbare Unterziehkleidung untern den Shorts („Radlerhosen“) muss von derselben Farbe wie die Shorts sein.
10.2 Unterziehkleidung unter den Trikots ist seit der Regeländerung 2008 grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
10.3 Verstöße werden von den Schiedsrichtern festgestellt, bevor der betreffende Spieler zum ersten Mal das Spielfeld betritt. Der Spieler kann nur dann am Spiel teilnehmen, wenn er die falsch-farbige Unterziehkleidung zuvor auszieht bzw. gegen regelgerechte Kleidung austauscht.
11 Teilnehmerausweise (TA)
11.1 TA müssen durch alle Spieler vor Spielbeginn vorgelegt werden (Ausnahmen bestehen für U12-/Minispiele -> Probespielregelung, siehe Ausschreibung). Das Fehlen von TA ist durch die SR gemäß den Vorgaben des Kampfrichter-Handbuchs zu vermerken.
11.2 TA werden im Online-Verfahren beim DBB durch den Vereinsverantwortlichen beantragt.
11.3 Ein TA wird nur dann als ordnungsgemäßer TA anerkannt, wenn er a) ein Bild enthält (welches fest mit dem TA verbunden sein muss), b) das Bild vom Verein abgestempelt wurde und er
c) vom Spieler unterschrieben wurde. Das Bild muss den Spieler erkennbar wiedergeben. Kann der SR das Bild nicht dem Spieler zuordnen, so gilt der TA als nicht vorgelegt.
11.4 Es sind ausschließlich offizielle TA oder Sonderteilnahmeberechtigungen des DBB, sowie beglaubigte TA-Kopien und Zweitlizenzen der BBV-GS gültig. Vorabausdrucke aus dem DBB-System sind nicht zulässig, auch nicht, wenn sie Bild und Stempel tragen.
11.5 Erfüllt ein TA nicht die vorgenannten Kriterien oder wird er nicht vorgelegt, so muss sich der betreffende Spieler auf eine andere geeignete Weise identifizieren. Bestens geeignet ist die Vorlage von Personalausweis, Führerschein o.Ä.. Geeignet sind aber auch Monatskarten bzw. Schülerausweise, sofern diese ein Lichtbild enthalten und abgestempelt sind.
11.6 Die SR haben die Nichtvorlage eines TA zu protokollieren, ferner haben sie zu vermerken, ob und wie sich der Spieler identifiziert hat. Der Spieler hat den SR-Vermerk durch Geburtsdatum und Unterschrift gegenzuzeichnen. Die Spielleitung hat das Recht, das vorgelegte Dokument aus Prüfungsgründen anzufordern.
11.7 Wird ein Spieler eingesetzt (= Eintrag auf dem Spielbericht!), ohne dass eine Identifikation
erfolgte ((1) Vorlage eines TA oder (2) eines Ersatzdokumentes und Unterschrift des Spielers), so muss die Spielleitung das Spiel gegen die betreffende Mannschaft werten. Identifikationen können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrichters nach Spielende erfolgen.
12 Teilnehmerausweis-Kopien
12.1 Einige Spieler spielen in mehreren Teams, werden aber von unterschiedlichen Trainern betreut. Damit der Spieler seinen Teilnehmerausweis nicht ständig mit sich herumtragen muss besteht die Möglichkeit, dass der BBV eine Kopie des TA anfertigt. Der Original-TA bleibt dann in der Passmappe der höchsten Mannschaft, die Kopie kommt in die Passmappe des anderen Teams.
12.2 TA-Kopien werden ausschließlich in der BBV-GS angefertigt (farbiges Papier; Wasserzeichen). Es ist der Original-TA vorzulegen. Die ausgestellten Kopien sind nur für eine Spielzeit gültig.
12.3 TA-Kopien des Berliner Verbandes werden von anderen Veranstaltern nicht anerkannt.
13 Elektronischer Mannschaftsmeldebogen (eMMB)
13.1 Es dürfen in Pflichtspielen nur solche Spieler eingesetzt werden, die durch den Verein vor Spielbeginn für eine bestimmte Mannschaft gemeldet sind (= Erlangung der Einsatzberechtigung).
Diese Meldung der Spieler erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren auf der Webseite des DBB.
13.2 Zur eigenen Sicherheit sollte jeder Teamverantwortliche im Besitz eines Ausdrucks des eMMB sein. Das Einsetzen eines nichtgemeldeten Spielers hat Spielverlust und Ordnungsstrafe zur Folge.
13.3 Die eMMB-Ausdrucke müssen nicht von den Mannschaften beim Spiel vorgelegt werden und werden nicht von den Schiedsrichtern kontrolliert. Ihr Nichtvorliegen muss nicht von den Schiedsrichtern vermerkt werden.
13.4 Bei Nachmeldungen dürfen Spieler zum Einsatz kommen, wenn sie vor dem Ersteinsatz in den eMMB nachgetragen wurden.
13.5 Bei Mini- und U12-Spielen unterhalb der U12 OL ist der Einsatz von Spielern ohne TA und Meldung möglich, sofern diese unter die „Probespielregelung“ fallen.
14 Kampfrichter
14.1 Das Kampfrichter-Handbuch des DBB gibt umfassend Auskunft über die Arbeit der drei Kampfrichter, insbesondere über die Arbeit des Anschreibers. Es ist beim BBV erhältlich. Den Trainern und Kampfrichtern wird angeraten, sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen. Hilfreich und informativ ist die Teilnahme an einem BBV-Kampfrichter-Lehrgang.
14.2 Der Ausrichter (die erstgenannte Mannschaft im Spielplan; im Normalfall die Heimmannschaft) ist für die Gestellung eines vollständigen Kampfgerichts bei jedem Spiel (auch in der Jugend) zuständig (Anschreiber, Zeitnehmer, 24’’-Nehmer). Teilweise erlaubt die für den Wettbewerb gültige Ausschreibung den Einsatz von nur zwei Kampfrichtern (z.B. bei U12/Minis -> dort keine 24’’-Zeitnahme).
Dies gilt auch, wenn das Spiel durch eine Hallenänderung in der Halle des Gegners stattfindet.
14.3 Die Verantwortung für das Handeln der einzelnen Kampfrichter verbleibt immer bei der Heimmannschaft, auch wenn die Gastmannschaft mit Kampfrichtern aushilft.
14.4 Das Kampfgericht muss rechtzeitig und vollständig vor Spielbeginn anwesend sein. Der Anschreiber hat seine Tätigkeit (insbesondere das Eintragen der Teams) spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn aufzunehmen. Das gilt auch für Spiele, die (z.B. wegen Verzögerungen beim vorhergehenden Spiel) voraussichtlich verspätet beginnen werden.
Eine Strafe wird ausgesprochen, wenn sich durch eine Verzögerung beim Ausfüllen des Spielberichts der vorgesehene Spielbeginn nicht eingehalten werden kann.
14.5 Für die beiden Zeitnehmer gilt, dass sie spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn am Kampfrichtertisch anwesend sein müssen.
14.6 Alle Kampfrichter haben sich während des Spieles am Tisch aufzuhalten. Der Wechsel von Kampfrichtern während des Spieles ist grundsätzlich nicht möglich, kann aber ausnahmsweise und mit Zustimmung des 1. Schiedsrichters erfolgen.
14.7 Das Fehlen von Kampfrichtern ist durch die Schiedsrichter zu vermerken, dass entsprechende Unterschriftsfeld ist mit einem Strich zu entwerten. Sollten Vereine Kampfrichter eintragen, ob wohl diese nicht anwesend waren, so gleicht dies einer Urkundenfälschung!
14.8 Der Einsatz von Spielern als Kampfrichter ist nicht erlaubt. Der Einsatz von Spielern als Kamp-frichter wird von den Schiedsrichtern toleriert, solange dadurch keine Beeinträchtigungen des Spielablaufs entstehen. Gegen den Heimverein ist eine Strafe auszusprechen.
14.9 Der Einsatz von Trainern als Kampfrichter wird genauso gehandhabt wie der Einsatz von Spielern. Er ist grundsätzlich nicht erlaubt, wird aber toleriert, wenn es anders nicht geht. Dabei dürfen allerdings keinesfalls Coachinganweisungen vom Tisch aus gegeben werden.
Trainerassistenten können als Kampfrichter tätig sein, sie müssen dann allerdings auf ihre Tätigkeit als Assistent verzichten (und werden auf dem Spielbericht gestrichen).
15 Spielberichtsbogen
15.1 Der Anschreiber hat seine Arbeit so frühzeitig aufzunehmen, dass die Schiedsrichter 20 Minuten vor Spielbeginn die Kontrolle der Teilnehmerausweise vornehmen können. Der Anschreiber ist für alle Eintragungen vor dem Spiel zuständig, dies gilt auch für das Eintragen der SR und der
beiden Teams. Beide Mannschaften haben deshalb rechtzeitig eine Mannschaftsliste abzugeben (Muster-Mannschaftsliste siehe Seite 16).
15.2 Fehlende/falsche Angaben im Kopf des Spielberichts haben eine längere Bearbeitungszeit bei der Auswertung der Spielberichte in der BBV-Geschäftsstelle zur Folge. Daher führen fehlende Angaben im Kopf immer zu einer Strafe. Wegen der zum Teil uneinheitlich gebrauchten Abkürzungen sind die Namen der beiden Teams im Spielberichtsbogen zwingend so zu schreiben, wie sie in den Spielplänen veröffentlicht werden.
15.3 Im Feld Spielklasse ist die Bezeichnung aus den Spielplänen zu übernehmen, das gilt auch für die achtstellige Spielnummer im entsprechenden Feld.
15.4 Als Spielbeginnzeit ist immer die tatsächliche, nicht die vorgesehene Beginnzeit einzutragen. Fällt ein Spiel aus, so ist die vorgesehene Beginnzeit einzutragen. In beiden Fällen notieren die SR auf dem SBB entweder den Grund für die Verspätung oder den Grund für den Ausfall.
15.5 Für eine bessere Übersicht auf dem Spielbericht muss bei jedem Spiel mit mindestens zwei
unterschiedlichen Farben (sinnvoll blau/rot oder schwarz/rot) angeschrieben werden: erste Farbe für Grundeintragungen, 2. und 4. Viertel; zweite Farbe für 1. und 3. Viertel.
15.6 In den Feldern für den 1. und den 2. SR hat der Anschreiber die Namen der Schiedsrichter einzutragen. Ferner ist in Klammern das Kürzel des Vereins anzugeben, für den sie den Spiel-auftrag wahrnehmen (z.B. „Mustermann, K. (Westnord)“). Die Lizenzkategorie („SR“/“T“/“BL“/ „JL“/“Anwärter“) sowie die Lizenznummer muss unten links eingetragen werden.
15.7 Die Spalte TA-/MMB-Nr. (links neben Spielername) bleibt im Regelfall leer, da durch den eMMB keine MMB-Nr. vorhanden ist. Kommt ein Spieler mit Zweitlizenz zum Einsatz, so wird die Spalte genutzt um dort „ZL“ (= BBV-Zweitlizenz) oder „STB“ (= DBB-Sonderteilnahmeberechtigung) einzutragen. Auch Probespiele in der U12 und den Minis sind in diesem Feld zu kennzeichnen („PS 1“ oder „PS 2“).
15.8 Die Namen der tatsächlich anwesenden Trainer sind auf dem Spielbericht in den dafür vor-gesehenen Spalten einzutragen. Ist ein zu spät eintreffender Trainer vor Spielbeginn nicht anwesend, so ist ein anderer Anwesender zusätzlich als Trainerassistent einzutragen (dies kann auch ein Spieler sein). Er übernimmt alle Aufgaben des Trainers bis zu dessen Eintreffen.
Die Schiedsrichter haben zu vermerken, dass der Trainer zu spät kam und wann er ankam.
15.9 Ein Spielertrainer muss immer auch Kapitän sein.
15.10 Die Schiedsrichter haben es zu vermerken, wenn der Trainer nicht in Besitz einer gültigen Trainer- oder Betreuerlizenz ist. LSB-Übungsleiterlizenzen sind keine Trainerlizenzen. Die Identifikation des Trainers erfolgt sinngemäß genauso wie beim fehlenden Teilnehmerausweis.
16 Spielnummer
16.1 Jedes Spiel hat eine achtstellige Spielnummer. Jede Spielnummer wird im Lauf einer Spielzeit nur einmal vergeben.
16.2 Die Spielnummer enthält Kalenderwoche (1./2. Stelle), Wochentag (3. Stelle), Halle (4.-6. Stelle) und die Stunde des angesetzten Spielbeginns (7./8. Stelle).
16.3 Beispiel: Spielnummer 46701012 der Saison 2007/08. Spiel findet in der 46. Woche statt (also 12.-18. November 2007), Spiel findet am 7. Tag der Woche statt (also am Sonntag), Spiel findet in Halle 010 statt (also Schillerstr., oben), Spiel beginnt zwischen 12:00h und 12:59h.
16.4 Wird ein Spiel verlegt, so ändert sich auch die Spielnummer. Auf dem Spielbericht ist die aktuell gültige Spielnummer einzutragen.
16.5 Die Angabe der Spielnummer auf dem Spielformular sowie bei jedem Schriftwechsel (z.B. Spielverlegung) ist sehr wichtig, da durch die Spielnummer eindeutig geklärt ist, um welches Spiel es geht.
Um auch Mails eindeutig einem Spiel zuordnen zu können, würden wir es sehr begrüßen, wenn die Spielnummer am Anfang einer Betreffzeile genannt wird.
17 Abzeichnen des Spielberichts durch den Trainer vor Spielbeginn
17.1 Der Trainer hat zehn Minuten vor dem Spiel seine erste Fünf auf dem Spielbericht anzukreuzen. Gleichzeitig muss er seine Mannschaftsaufstellung durch Namenskürzel abzeichnen.
17.2 Damit bestätigt er, dass die auf dem Spielbericht eingetragenen Spieler die einzigen sind, die er im Spiel einsetzen wird. Ferner bestätigt er, dass die eingetragenen Angaben richtig und vollständig sind.
17.3 Spieler, die nach dem Abzeichnen des Trainers in die Halle kommen und die nicht auf dem Spielbericht eingetragen sind, können nicht nachgetragen werden und können somit nicht am Spiel teilnehmen.
17.4 Werden Spieler eingesetzt, die gar nicht oder nicht vor dem Abzeichnen des Trainers eingetragen waren, so wird das Spiel als verloren gewertet.
17.5 Der Trainer trägt die Verantwortung dafür, dass er an das Abzeichnen denkt. Weder Kampgericht noch Schiedsrichter müssen ihn daran erinnern. Ein guter Anschreiber wird aber probieren, ebenfalls an das Abzeichnen zu denken.
18 Spielbeginn
18.1 Spiele müssen zu dem Zeitpunkt begonnen werden, der in den Spielplänen festgelegt ist. Spiele dürfen ausnahmsweise verspätet begonnen werden, wenn das vorhergehende Spiel länger als vorgesehen dauerte. Dabei darf die Pause zwischen den beiden Spielen maximal zehn Minuten betragen.
18.2 Im Kopf des Spielberichts ist in jedem Fall die tatsächliche Spielbeginnzeit einzutragen. Weicht die tatsächliche Zeit von der vorgesehenen ab, so haben die Schiedsrichter zu vermerken, weshalb es zur Verspätung kam. Dabei ist der genaue Zeitpunkt der Beendigung des vorhergehenden Spieles anzugeben.
18.3 Schuldhaft verspätet begonnene Spiele haben eine Strafe zur Folge. Die Bestimmungen der §§ 37 und 38 DBB-SO (siehe unter „Antragsverfahren“) bleiben von dieser Regelung unberührt.
19 Zählfehler auf Spielberichten
19.1 Während der Spiele kann es zu Zählfehlern auf dem Spielbericht kommen. Deshalb soll sowohl der Anschreiber wie der 1. Schiedsrichter den Spielbericht in allen Pausen kontrollieren. Es wird empfohlen, dass bei knappen Spielen zusätzlich die Auszeiten des 4. Viertels zur Kontrolle genutzt werden. Korrekturen können während und nach dem Spiel jederzeit vorgenommen werden – bis der 1. SR den Spielbericht unterschrieben hat.
19.2 Nach der Unterschrift des 1. Schiedsrichters wird das Spielergebnis in keinem Fall korrigiert, auch nicht bei eindeutigen Zählfehlern. Dies ist durch eine Regelung in der DBB-Spielordnung ausgeschlossen.
19.3 Hält ein Team ein vom 1. Schiedsrichter festgestelltes Endergebnis für fehlerhaft und führt ein Hinweis an den SR nicht zu einer Lösung des Problems, so kann das Ergebnis von der Spielleitung nur im Wege eines Protestverfahrens überprüft werden. Hierzu ist es zwingend nötig, dass der Protest vor der abschließenden Unterschrift des 1. SR eingelegt wird.
20 SMS-Ergebnismeldung
20.1 Grundsätzlich muss zu jedem Spiel eine Ergebnismeldung erfolgen.
20.2 Die Ergebnismeldung muss per SMS unmittelbar nach dem Spiel erfolgen. Der SMS-Absender hat sich danach auf der Webseite des BBV zu vergewissern, dass die SMS angekommen und verarbeitet wurde.
20.3 Sollte eine SMS fehlerhaft verarbeitet oder nicht angekommen sein, kann dies über die Webseite des BBVs korrigiert werden.
20.4 Eine genaue Anleitung zur Ergebnismeldung veröffentlicht der BBV vor Beginn jeder Saison (siehe unter „Rundschreiben“ auf der BBV-Homepage).
C Spielverlegung / Spielwertung / Protest
21 Spielverlegungen
21.1 Spielverlegungen sind grundsätzlich unerwünscht und sollten auf ein notwendiges Minimum beschränkt bleiben.
21.2 Alle Spielverlegungen werden seit 2008 online abgewickelt. Die Vereine verständigen sich im Vorfeld auf einen neuen Termin und erfassen alle Daten im dafür vorgesehenen Programm auf der Homepage des BBV.
Eine Anleitung für das Online-Spielverlegungsprogramm findet sich auch auf der Homepage.
21.3 Sollte die Verlegung nicht online mitgeteilt werden, so ist für jede Spielverlegung der vorgesehene Vordruck zu verwenden. Wird eine Verlegung per Mail beantragt (= Regelfall), so sind alle Angaben zu machen, die der Vordruck enthält.
Unvollständige Verlegungsanträge können nicht genehmigt werden.
21.4 Spielverlegungen können nur auf Absprache zwischen den beiden beteiligten Mannschaften erfolgen. Die Spielleitung nimmt nur in Ausnahmefällen Spielverlegungen gemäß den Bestimmungen der Spielordnung von sich aus vor.
21.5 Wünscht eine Mannschaft eine Spielverlegung, so hat sie dies auf dem dafür vorgesehenen Vordruck – spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin – beim BBV zu beantragen.
21.6 Der Antrag hat außer der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners auch den neuen Spieltermin zu enthalten. Der Antrag ist zustimmungs- und gebührenpflichtig (keine Gebühr, wenn der Verein den Grund für die Verlegung nicht verschuldet).
Wird der Verlegung zugestimmt, so hat der Antragsteller den Spielpartner und die angesetzten Schiedsrichter von der erfolgten Verlegung zu informieren. Fällt ein verlegtes Spiel aus, weil diese Informationen nicht oder unvollständig erfolgt sind, so wird das Spiel gegen den Verlegenden gewertet. Das Online-Programm übernimmt zwar die Benachrichtungen, trotzdem bleibt der Verlegende in der Verantwortung, dass der Spielpartner und die SR diese Nachricht erhalten und bestätigen.
21.7 Kann der die Schiedsrichter stellende Verein zum neuen Termin keine Schiedsrichter stellen oder erfolgt die Verlegungsinformation zu spät, so muss der Verlegende in Absprache mit dem Spielpartner für andere, ausreichend lizenzierte und im Regelfall vereinsneutrale Schiedsrichter sorgen. Einigen sich die Spielpartner auf Schiedsrichter, die nicht vereinsneutral sind, so ist dies vor dem Spieltag bekanntzugeben.
21.8 Spielverlegungen kosten Geld. Die Gebühren dafür variieren, je nach dem, ob die Verlegungs-bestimmungen eingehalten werden oder ob das Online-Verlegungsprogramm benutzt wird.
Auszug aus der BBV-Ausschreibung 2008/09:
f) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Einhaltung §42, 43 BBV-SO) 15,00 €
g) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Einhaltung §42, 43 BBV-SO) 20,00 €
h) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Nichteinhaltung BBV-SO). 30,00 €
i) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Nichteinhaltung BBV-SO). 40,00 €
22 Spielwertungen / Antragsverfahren
22.1 In einigen Fällen hat die Spielleitung ein durchgeführtes bzw. nicht durchgeführtes Spiel gegen eine der beiden Mannschaften zu werten („Entscheidung am grünen Tisch“). Eine so belastete Mannschaft wird in Abschlusstabellen immer schlechter platziert als Teams, gegen die keine Wertungen verhängt worden sind.
22.2 Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der DBB-Spielordnung.
22.3 § 38 DBB-SO bestimmt, wann die Spielleitung automatisch auf Spielverlust zu entscheiden hat. Dies sind z.B. a) schuldhaftes Nichtantreten, b) Spielausfall durch unvorschriftsmäßige Spielverlegung, c) Spielausfall durch Nichtzurverfügungstellung von Ausrüstung/Spielkleidung, d) Einsatz von nicht teilnahme-, nicht einsatz- und/oder nicht spielberechtigten Spielern, e) schuldhafter Spielabbruch, f) laufende Vereinssperre oder g) Nichteinhaltung der Wartefrist.
22.4 § 37 DBB-SO bestimmt, wann die Spielleitung auf ausdrücklichen Antrag einer Mannschaft auf Spielverlust entscheiden muss. Dies ist dann möglich, wenn eine Mannschaft den Spielbeginn um mehr als 15 Minuten schuldhaft verzögert.
22.5 Möchte eine Mannschaft den unter Punkt 22.4 genannten Antrag auf Spielwertung stellen, so hat sie zunächst mit Bekanntwerden des Antragsgrundes beim Schiedsrichter anzukündigen, dass sie einen Antrag bei der Spielleitung stellen wird. Der Schiedsrichter hat diese Ankündigung auf dem Spielbericht zu protokollieren.
22.6 Der Antrag ist nach dem Spiel (das durchgeführt werden muss, wenn es objektiv möglich ist) fristgerecht an die Spielleitung zu richten. Der Antrag ist kostenpflichtig (€ 52,-). Die Antragsgebühr wird nur im Erfolgsfall zurückerstattet. Über die genauen Bestimmungen informieren DBB-Spiel- und DBB-Rechtsordnung.
22.7 Der Antrag stellt keinen Protest dar. Es wird keine Gebühr bei Nichtverfolgung erhoben.
23 Protestverfahren
23.1 Ein Protest ist das an die Spielleitung zu richtende Begehren einer Mannschaft, ein ausgetragenes Spiel nicht zu werten und stattdessen auf Spielwiederholung zu entscheiden.
23.2 Die genauen Bestimmungen zum Protest, insbesondere zu den Formalien und Fristen ergeben sich aus den §§ 49 bis 52 DBB-Spielordnung sowie aus der DBB-Rechtsordnung.
23.3 Gemäß § 50 DBB-SO ist ein Protest nur zulässig, wenn er vom Trainer oder Kapitän gegenüber einem der Schiedsrichter oder dem Kampfgericht in der nächsten Auszeit/Pause nach Entstehung des Protestgrundes angemeldet wird.
23.4 Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielbericht zu bestätigen, bevor der Spielbericht durch den 1. SR unter-schrieben wird. Hierdurch entstehen Kosten (Protestgebühr € 52,-, bei Protestrücknahme oder Nichtverfolgung € 26,-).
23.5 Der 1. Schiedsrichter notiert Protestgrund, Zeitpunkt der Anmeldung und den Namen der protestierenden Mannschaft. Er hat auch die Rechtzeitigkeit bzw. Nichtrechtzeitigkeit zu vermerken.
23.6 Schiedsrichter sind verpflichtet, alle angemeldeten Proteste zu protokollieren, auch wenn sie offensichtlich zu spät erfolgt sind (und deshalb erfolglos bleiben werden).
23.7 Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen.
23.8 Der Protestierende hat kein Recht auf bestimmte Formulierungen durch den Schiedsrichter, da er seinen Protest ohnehin schriftlich (Mail/Brief) an die Spielleitung zu richten hat. So soll der Schiedsrichter beispielsweise den Protestgrund nur stichwortartig mit wenigen Worten, im
Regelfall einem Satz benennen.
23.9 Gemäß der DBB-Spielordnung darf einem Protest nur dann statt gegeben werden, wenn der Protestgrund (= aufgetretener Fehler) den Spielausgang wesentlich beeinflusst hat. Dies ist zumeist nur dann der Fall, wenn das Spiel knapp ausgeht (ca. bis zu 5 Punkten Abstand) und wenn der Protestgrund in der Schlussphase des Spiels entsteht (39./40. Spielminute).
23.10 Proteste gegen Tatsachenentscheidungen (z.B. Schiedsrichterentscheidungen, solange sie kein Verstoß gegen die FIBA-Regeln oder andere Ordnungen sind) werden in der Regel nicht statt-gegeben.
23.11 Den Schiedsrichtern wird geraten, sich nicht wertend zu dem Antrag zu äußern. Zum einen könnte dies eine sowieso schon aufgeheizte Stimmung verschärfen. Zum anderen fehlen den Schiedsrichtern die Distanz und das notwendige Fachwissen der Spielleitung.
D Spielausfall / Terminvereinbarung / Kostenregelungen
24 Spielausfall
24.1 Kann ein Spiel nicht durchgeführt werden, weil eine Mannschaft nicht antritt, so ist dies auf dem Spielbericht durch die SR zu vermerken. Eine Wartefrist von 30 Minuten ist durch alle Spielbeteiligten einzuhalten. Die Bezahlung für die beiden anwesenden SR erfolgt durch die anwesende Mannschaft. Der Spielbericht ist auszufüllen, die Teilnehmerausweise sind zu kontrollieren.
24.2 Kann ein Spiel nicht durchgeführt werden, obwohl alle Spielbeteiligten anwesend sind (z.B. geschlossene Halle), so ist dies auf dem ansonsten komplett auszufüllenden Spielbericht (ggf. auf einem anderen Papier) zu vermerken. Die Teilnehmerausweise sind zu kontrollieren, die SR sind von der Heimmannschaft zu bezahlen.
24.3 Beide Mannschaften haben sich vor Ort auf einen Nachholtermin zu einigen (Wochenspiel oder am Wochenende in zur Verfügung stehenden freien Hallenzeiten).
24.4 Auszug aus der BBV-Spielordnung:
§ 53 Spielausfall und -abbruch
(1) Kann ein Spiel nicht begonnen werden oder muss ein begonnenes Spiel abgebrochen werden, so hat
dies der Verursacher zu vertreten. Es gelten die Bestimmungen der DBB-SO für fehlende Spielbe-reitschaft und Nichtantreten sinngemäß.
(2) Bei Spielausfällen wegen Nichtantretens kann sich eine Mannschaft auf höhere Gewalt nur berufen,
wenn das Nichtantreten auf Ausfall oder Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels im Linienverkehr
zurückzuführen oder durch behördlich angeordnetes Fahrverbot ohne Ausweichmöglichkeit auf öffent¬liche Verkehrsmittel begründet ist.
(3) Kann ein Spiel nicht begonnen werden oder muss ein Spiel abgebrochen werden, weil bei einem
Dunking, einem Dunkingversuch oder einer vergleichbaren Handlung durch ein Mannschaftsmitglied
oder -begleiter die Korbanlage beschädigt wurde, so ist diese Mannschaft verantwortlich im Sinne der DBB-SO. Dies gilt insbesondere für Korbanlagen, deren Körbe nicht mit einer Belastungssicherung
ausgerüstet sind oder die mit einem Dunkingverbot gekennzeichnet sind. Die Feststellung der Verant-wortlichkeit hängt nicht von der Verhängung eines technischen Fouls durch einen Schiedsrichter ab.
§ 54 Spielterminvereinbarung nach Spielausfall
(1) Kann ein Spiel nicht durchgeführt werden, obwohl beide Mannschaften angetreten sind und hat
keine der beiden Mannschaften den Spielausfall zu vertreten, so müssen sich die beiden Mannschaften
unverzüglich auf einen neuen Spieltermin einigen.
(2) Der neue Spieltermin ist auf der Rückseite des SBB zu vermerken. Es ist ein kurzfristiger Spiel-termin zu wählen, nicht später als sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin.
(3) Können sich die Mannschaften am Ausfalltag nicht auf einen neuen Spieltermin einigen, so muss
die Einigung binnen zwei Wochen nachgeholt werden. Die Spielleitung ist unverzüglich schriftlich
über den neuen Spieltermin zu informieren.
(4) Kann keine einvernehmliche Einigung über den neuen Spieltermin gefunden werden, so hat der
Heimverein dem Spielpartner mindestens drei Spieltermine an mindestens zwei verschiedenen – für die Gastmannschaft spielfreien – Wochentagen zur Auswahl vorzuschlagen. § 36 Absatz 5 Satz 1 gilt in
diesen Fällen nicht.
(5) Werden keine Spieltermine vorgeschlagen, so ist das Spiel gegen die Heimmannschaft zu werten.
Wird kein Spieltermin durch die Gastmannschaft akzeptiert, so ist das Spiel gegen sie zu werten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen bei Nichtantreten sinngemäß.
(6) Ist das Spiel wegen Nichtantretens der Schiedsrichter ausgefallen, so sind die Schiedsrichter beim neuen Spieltermin von den Vereinen zu stellen, die ursprünglich eingeteilt waren. Die Heimmannschaft
ist dafür verantwortlich, dass eine entsprechende Terminmitteilung mindestens zehn Tage vor dem neuen Spieltermin bei den Vereinen, welche die Schiedsrichter zu stellen haben, eingegangen ist. Bei erneutem Nichtantreten ist die vorgesehene Geldstrafe zu verdoppeln.
§ 55 Kostenerstattung bei Spielausfall
(1) Fällt ein Spiel aus und haben dies ein oder mehrere Vereine zu vertreten, so hat der Ausrichter das Recht auf Erstattung ausgezahlter SR-Gebühren. Darüber hinaus haben angetretene Mannschaften das Recht auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten.
(2) Die Höhe der Fahrtkostenerstattung wird in der Ausschreibung festgelegt (zur Zeit € 40,90).
(3) Der Kostenausgleich erfolgt unbar durch den BBV.
24.5 Kann ein Spiel nicht durchgeführt werden, weil beide Schiedsrichter nicht antreten, so ist der Spielbericht komplett auszufüllen. Beide Mannschaften haben sich (möglichst sofort) auf einen Nachholtermin zu einigen.
24.6 Sind im vorgenannten Fall nichtangesetzte, vereinsneutrale, einsatzwillige, ausreichend lizenzierte Schiedsrichter anwesend, so müssen die Teams diese akzeptieren.
Sind die anwesenden Schiedsrichter nicht vereinsneutral und/oder nicht ausreichend lizenziert, so können sich die Teams auf diese Schiedsrichter einigen. Die Einigung ist vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken und von beiden Kapitänen gegenzuzeichnen.
E Sportdisziplin
25 Verstöße gegen die Sportdisziplin
25.1 Wird ein Spielteilnehmer (Spieler, Trainer, Teambegleiter) disqualifiziert, so muss der Schiedsrichter einen umfassenden Bericht (so viel wie nötig, so wenig wie möglich) binnen 48 Stunden an die Spielleitung schicken. Es ist nicht ausreichend, nur einen Vermerk auf dem Spielbericht zu machen. Dieser Vermerk ist zwar vorgeschrieben, ersetzt aber nicht den Bericht.
25.2 Der disqualifizierte Spieler, Trainer bzw. Mannschaftsbegleiter ist vom Moment der Disqualifikation als Spieler und Trainer und Kampfrichter und SR gesperrt. Ein Verstoß gegen diese
Vorschrift hat eine Erhöhung der auszusprechenden Strafe zur Folge.
25.3 Scheidet ein Spieler automatisch wegen fünf persönlichen Fouls oder zwei unsportlichen Fouls aus, so liegt keine Disqualifikation vor. Dies gilt sinngemäß auch, wenn ein Trainer wegen mehrerer technischer Fouls die Halle verlassen muss.
Eine Disqualifikation liegt nur dann vor, wenn ein Mannschaftsmitglied (Trainer, Spieler, sonstiger Begleiter) ein (als solches auch angezeigtes) disqualifizierendes Foul erhält.
25.4 Dem Disqualifizierten wird schriftlich rechtliches Gehör gegeben. Um die Bearbeitung von Ver-fahren zu beschleunigen, können die Berichte der Betroffenen auch sofort unaufgefordert an den BBV erfolgen. Die vom BBV auszusprechende Strafe besteht grundsätzlich aus Spielsperre und Ordnungsstrafe zuzüglich Verfahrenskosten.
25.5 Wird die Strafe nicht innerhalb von drei Zeitwochen (nicht Spieltagen!) ausgesprochen, kann der Spieler wieder teilnehmen. Es kann aber auch nach dieser Zeit noch zu einer Strafe und Sperre kommen! Die „Übergangssperre“ wird natürlich angerechnet.
25.6 Eine Sperre durch die Spielleitung bezieht sich immer auf Spieltage der Stammmannschaft, kann also auch ein längerer Zeitraum sein.
25.7 Ereignen sich Verstöße gegen die Sportdisziplin erst nach dem Spielende (maßgeblich ist das Schlusssignal), so muss der Schiedsrichter ebenfalls berichten. Es liegt dann allerdings keine Disqualifikation vor, durch die ein Teilnehmer automatisch gesperrt ist. Derartige Verstöße wer-den von der Spielleitung untersucht, eine mögliche Sperre beginnt erst mit der Zustellung eines Urteils.
25.8 Die vorgesehenen Strafen für Verstöße gegen die Sportdisziplin ergeben sich aus der BBV-Ausschreibung (Strafenkatalog). Die Regelsperre liegt grundsätzlich ca. 2-3 Spiele über der Mindeststrafe. Die Mindeststrafe kommt prinzipiell nur dann zur Anwendung, wenn sich besondere Strafmilderungsgründe ergeben.
25.9 Schiedsrichter dürfen im Fall von Disqualifikationen keine Empfehlung zum Strafmaß auf dem Spielbericht, in ihrem Zusatzbericht oder gegenüber Dritten machen. Fehlende oder verspätete Schiedsrichterberichte haben eine Strafe gegen den Schiedsrichter zur Folge.
F Schiedsrichter
26 Spielleitungsgebühren
26.1 Die Heimmannschaft hat die Schiedsrichtergebühren unaufgefordert 20 Minuten vor Spiel-beginn beiden Schiedsrichtern auszuzahlen. Sofern sie einen Beleg wünscht, hat sie diesen
mitvorzulegen.
26.2 Die Gebühren bestehen pro Schiedsrichter aus Spielleitungsgebühr und Fahrtkostenpauschale. Die Fahrtkostenpauschale beträgt für notwendige, tatsächliche Anreisen 5,- €. Liegt zwischen zwei vorgesehenen Spielbeginnzeiten in einer Halle ein Zeitraum von mehr als 2 Stunden, so ist für das zweite Spiel erneut die Fahrtkostenpauschale auszuzahlen.
26.3 Die Spielleitungsgebühren betragen für
26.4 Oberligaspiele (Erwachsene), Pokalspiele ab Halbfinale,
Pokalspiele mit OL- und RL-Mannschaften 15,00 €
26.5 sonstige Erwachsenenspiele (außer Turnierspiele) 12,00 €
- wird keine Lizenz der Kategorie „Schiedsrichter“ vorgelegt 10,00 €
26.6 Oberligaspiele (Jugend), Jugend-Pokalspiele ab Halbfinale,
Pokalspiele mit OL-Mannschaften 12,00 €
- wird keine Lizenz der Kategorie „Schiedsrichter“ vorgelegt 10,00 €
26.7 sonstige Jugendspiele (außer Turnierspiele) 9,00 €
- wird keine Lizenz der Kategorie „Schiedsrichter“ vorgelegt 8,00 €
26.8 Anwärter-Spiele (BZ, LL bis U18):
- DBB-SR 12,00 €
- Anwärter: 5,00 €
26.9 Die Spielleitungsgebühr für andere Wettbewerbe ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung für diesen Wettbewerb.
27 Spiele mit nur einem Schiedsrichter
27.1 Tritt nur ein Schiedsrichter zu einem Spiel an, so ist er automatisch 1. SR und hat alle entsprechenden Aufgaben wahrzunehmen. Das Spiel muss trotzdem zur angesetzten Beginnzeit anfangen. Auf einen fehlenden zweiten SR wird nicht gewartet.
27.2 Der einzelne Schiedsrichter hat Anrecht auf eine eineinhalbfache Spielleitungsgebühr, an den Fahrtkosten ändert sich nichts.
27.3 Dem einzelnen Schiedsrichter wird geraten, keine Vereinfachungen bei der Spielabwicklung vorzunehmen. Insbesondere ist bei jedem Einwurf der Ball zu übergeben.
27.4 Die Vorschriften der SR-Technik sind insofern anzupassen, dass der Schiedsrichter immer eine solche Position hat, dass er zwischen den Ballführer und den Verteidiger sehen kann. Die Einhaltung der Technik in Bezug auf „Blick ins Fenster“ und „Immer in Bewegung sein“ ist unbedingt nötig, um einen korrekten Spielablauf zu gewährleisten.
27.5 Es hat sich für den einzelnen Schiedsrichter als sehr hilfreich erwiesen, wenn er Fouls und Regelübertretungen eher streng ahndet. Hierauf sind die Mannschaften vor dem
Eröffnungsspielball deutlich hinzuweisen.
27.6 Kommt der zweite Schiedsrichter während des Spiels hinzu, so kann er nur tätig werden, wenn er vor Beginn der 2. Halbzeit erscheint. Nach Beginn der 2. Halbzeit führt der eine Schiedsrichter das Spiel allein zu Ende.
28 Pflichten der Schiedsrichter
28.1 Schiedsrichter haben zu ihren Spielen pünktlich zu erscheinen (spätestens 30min vor Beginn in der Halle, spätestens 20min vor Beginn umgezogen am Spielfeld). Das Nichteinhalten dieser Zeitvorgaben hat eine Strafe zur Folge.
28.2 Sie haben die vorgesehenen administrativen Aufgaben vollständig und zum vorgesehenen Zeitpunkt zu erledigen. Dabei haben sie keinen Ermessensspielraum. Soweit laut den vorstehenden Punkten eine Notiz auf der Rückseite des Spielberichts zu erfolgen hat, müssen die SR diese vornehmen. Das Unterlassen von Kontrollen bzw. Vermerken auf dem Spielbericht ist ein Regel-verstoß durch den SR und wird bestraft.
28.3 Gemäß den Regeln ist für Pflichtspiele folgende SR-Kleidung vorgeschrieben: „Die SR-Kleidung besteht aus grauem Hemd und langer schwarzer Hose“. Schiedsrichter sollen eines der offiziellen SR-Hemden tragen. Soweit keine offizielle SR-Kleidung benutzt wird, hat der Schiedsrichter werbefreie Kleidung in den oben genannten vorgeschriebenen Farben zu wählen.
28.4 Schiedsrichter müssen ebenso wie Spieler Uhren, Ketten etc. während des Spiels ablegen. Von derartigen Gegenständen geht eine Verletzungsgefahr aus, da Schiedsrichter mit anderen Spielbeteiligten zusammenstoßen können.
28.5 Außer Pflichten haben die SR auch Rechte. Ein Recht ist die Zahlung der Spielleitungsgebühr durch die Mannschaften. Diese Zahlung hat unaufgefordert 20min vor Spielbeginn zu erfolgen.
28.6 Ferner haben SR das Recht auf eine korrekte Behandlung durch alle anderen Spielbeteiligten. Die Spielleitung wird in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für die SR verstärkt auf die Beachtung dieses Rechts hinwirken und gegen Verstöße im Rahmen der Ordnungen vorge-hen.
28.7 Schiedsrichter sind nicht berechtigt, Entscheidungen, die die Spielleitung zu treffen hat, in der Halle bereits vorab zu bewerten. Zum Beispiel ist es nicht ihre Aufgabe, das Fehlen eines TA rechtlich oder vom Strafmaß her zu würdigen. Diese Entscheidungen trifft alleine die Spielleitung. Schiedsrichter haben nur die Aufgabe, diese Verstöße auf dem SBB zu vermerken.
Trainer sollten sich in der Halle niemals darauf verlassen, dass die Spielleitung im Nachhinein so entscheiden wird, wie es ein Schiedsrichter in der Halle erklärt. Offizielle und gültige Entscheidungen können und dürfen nur offizielle Vertreter der Spielleitung abgeben.
Mannschaftsliste
1. Mannschaftslisten müssen von beiden Teams 30 Minuten vor Spielbeginn beim Anschreiber abgegeben werden. Die Eintragungen auf dem Anschreibebogen nimmt ausschließlich der Anschreiber vor.
2. Vermerke wie „A“, „AJ“, „E“ usw. auf den Teilnehmerausweisen unerheblich und werden nicht auf den Spielbericht übernommen (Ausnahme: Bundesligaspiele).
3. Eine gute Mannschaftsliste führt nur die tatsächlich einzutragenden Spieler in der richtigen Reihenfolge auf.
4. Die Mannschaftsliste sollte nur genau die Angaben enthalten, die auch tatsächlich auf dem Anschreibebogen einzutragen sind (z.B. „Meier, H.“, nicht „Meier, Herbert“).
5. Ist der einzutragende Coach gleichzeitig Spieler, so muss er Kapitän sein.
6. Gleichzeitig mit der Mannschaftsliste sind die Teilnehmerausweise und Trainerlizenzen beim Anschreiber abzugeben. Fehlen Ausweise und/oder Lizenzen, so ist das vorgeschriebene Ersatzdo-kument abzugeben. Es werden nur die TA der Spieler vorgelegt, die tatsächlich zum Einsatz
kommen werden.
7. Kommt ein Headcoach verspätet zum Spiel, so ist sein Ersatz als Assistenz-Trainer einzutragen. Der Headcoach wird (ebenfalls vor Spielbeginn!) eingetragen und kann seinen Aufgaben nach seiner Ankunft vollumfänglich nachkommen.
8. Der tatsächlich anwesende Coach erhält 10 Minuten vor Spielbeginn den Anschreibebogen zur Prüfung vorgelegt. Er prüft die korrekte Übernahme der Daten und markiert seine erste Fünf. Danach zeichnet er die Eintragungen seines Teams auf dem Anschreibebogen mit Unterschrift (Kürzel) ab. Er bestätigt damit, dass die Eintragungen sachlich richtig und vollständig erfüllt sind.
Zusammenarbeit von Trainern und Schiedsrichtern
Trainer & Schiedsrichter
Basketball benötigt gute Trainer und gute Schiedsrichter. Fehlt es an einem von Beidem, so kann kein vernünftiger Rundenspielbetrieb durchgeführt werden.
Trainer und Schiedsrichter sollten sich daher stets so verhalten, dass der jeweils Andere dauerhaft und gern seiner Tätigkeit nachgehen kann. Verhält sich eine Gruppe der anderen gegenüber negativ, so wird sich die andere Gruppe (oder zumindest eine relevante Untermenge) zurückziehen und irgendwann fehlen.
Das Fehlen einer Gruppe macht Basketballspiele unmöglich!
Uns gehen die Schiedsrichter aus …
Die Anzahl der Schiedsrichter ist in den letzten Jahren nicht mit der Anzahl der am Spielbetrieb teilneh-menden Teams mitgewachsen. Die Folge ist Wochenende für Wochenende zu sehen -> es werden Spiele mit nur einem Schiedsrichter durchgeführt oder es fallen Spiele aus, weil beide Schiedsrichter fehlen.
Besonders erschreckend ist die Feststellung, dass gerade Anfänger-Schiedsrichter schnell wieder aufhören Schiedsrichter zu sein. Besonders Anfänger haben es zunehmend schwerer, sich mit den negativen Begleitzuständen bei Basketballspielen zu arrangieren.
Fehlt es aber am Nachwuchs, so fehlen irgendwann auch die gestandenen Schiedsrichter. Ein Punkt, an dem wir leider schon angelangt sind.
Was ist zu tun?
Eigene Mannschaft
- Trainer müssen ihre Spieler motivieren, sich zum Schiedsrichter ausbilden zu lassen.
- Trainer müssen die SR-Ausbildung ihrer Spieler aktiv unterstützen, z.B. dadurch, dass im eigenen Training „geübt“ werden kann.
Im Verein
- Die älteren Schiedsrichter müssen den Nachwuchs am Anfang begleiten. Kein Anfänger darf ohne erfahrenen Kollegen zu seinen ersten Spielen geschickt werden.
Bei den Spielen
- Jede Trainerhandlung gegenüber Schiedsrichter muss dem Fair-Play-Gedanken entsprechen.
- Den Spielern ist das Kommentieren von SR-Entscheidungen zu untersagen. Sie sollen sich auf ihr eigenes Spielen konzentrieren. Der Trainer geht dabei mit gutem Beispiel voran.
- Dem Trainer muss stets bewusst sein, dass Fehlentscheidungen vorkommen können. Hiervon sind regelmäßig beide Teams gleichermaßen betroffen. Nachteile heben sich auf.
- Der Trainer hat immer zu bedenken, dass kein Schiedsrichter dadurch andere/bessere Entscheidungen trifft, wenn man ihn anschreit.
- Ein Trainer, der die Schiedsrichter „coacht“ handelt schlecht, denn er coacht dann nicht sein Team. Hier fallen besonders die schlechten Trainer auf. Dem Team haben sie nichts mehr zu sagen -> dies verbergen sie dadurch, dass sie sich vermehrt oder völlig mit den Schiedsrichtern beschäftigen.
- Gespräche mit Schiedsrichtern machen nur nach einem Spiel (mit Abstand zum Spielende) Sinn, da der Trainer nur dann glaubwürdig ist. Während des Spiels ist er eine Partei, die siegen möchte.
- Der Trainer sorgt dafür (z.B. auch in Bezug auf das Elternverhalten), dass die Schiedsrichter ungestört und ungehindert ihrer Tätigkeit nachkommen können.

