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20.8.2008 : 13:45 : +0200

Trainer- und Ausbildungsordnung

1. Die Trainer- und Ausbildungsordnung regelt die Angelegenheiten des Lehr- und Trainerwesens im Berliner Basketball Verband (BBV).

2. Die Durchführung aller mit dem Lehr- und Trainerwesen verbundenen Aufgaben obliegt dem Referenten für Trainer (Lehrwart).
Zu den Aufgaben des Lehrwartes gehören insbesondere:
1. Die Ermittlung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungslehrgängen für alle Trainer im BBV,
2. die Ausschreibung und Organisation von Trainerlehrgängen im BBV-Bereich unter Berücksichtigung der Bestimmungen des DBB, des DSB, des LSB und des BBV,
3. die Information und Beratung der Trainer/Betreuer zu Möglichkeiten der Qualifikation im Bereich des BBV und DBB,
4. die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses, bestehend aus
einem Landestrainer, einem Verbandstrainer sowie dem Lehrwart oder einem von ihm
benannten Stellvertreter,
5. bei Streitfällen die Entscheidung als Vorinstanz im Sinne der Rechtsordnung,
6. die Zulassung zur Trainerausbildung, zur Trainerprüfung sowie über die Erteilung von
Bescheinigungen und Lizenzen,
7. die Angleichung von unterschiedlichen Bestimmungen im Landesfachverband an das
Lehr- und Trainerwesen im DBB,
8. die Angleichung von unterschiedlichen Bestimmungen zwischen Fachverband, LSB
sowie Sportjugend zur Traineraus- und -fortbildung im Basketball,
9. die Entscheidung über Ausnahmen zu den folgenden Regelungen.

3. Der Lehrwart beruft im Einvernehmen mit dem Vorstandsmitglied für Aus- und Weiterbildung die Lehr- und Trainerkommission (LTK), die unter Einbeziehung der Landestrainer unter seinem Vorsitz tagt.
Aufgaben der LTK:
1. sie beschließt Richtlinien, welche die Durchführung, die Lehrgangsinhalte und die
Prüfungsverfahren für die Traineraus- bzw. -fortbildung regeln und zu Curricula für
die einzelnen Bereiche führen sollen,
2. sie beschließt Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen für jeden Lehrgang und
3. setzt die Lehrgangsgebühren fest.

4. Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung wird dem Trainer eine Bescheinigung über die erworbene Qualifikation erteilt.

5. Es sind folgende aufeinander aufbauende Qualifikationen zu erlangen, für die Prüfbescheinigungen und Lizenzen erteilt werden:
5.1. D-Trainer
Ziel der Ausbildung ist es, einen Trainer zu befähigen, Anfängermannschaften sowie freizeit- und breitensportorientierte Jugend- und Seniorenmannschaften selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen.
Die D-Trainerausbildung ist zugleich Grundausbildung und Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachübungsleiter Basketball (LSB-Lizenz) sowie für die C-Trainerausbildung.

5.2. Fachübungsleiter Basketball (LSB-Lizenz)
Ziel der Ausbildung ist es, einen Trainer zu befähigen, Freizeit- und Breitensportaktionen zu planen und durchzuführen sowie Freizeitmannschaften und Basketballneigungsgruppen (z.B. in Schulen) selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen.
5.3. C-Trainer
Ziel der Ausbildung ist es, einen Trainer auf die Betreuung von Jugend-, Freizeit, und/oder Seniorenmannschaften bis zur Regionalliga vorzubereiten. Der Trainer soll lernen, Training und Wettkämpfe im leistungsorientierten Basketballsport zu planen, durchzuführen, zielgruppengerecht zu variieren und auszuwerten. Der Trainer soll befähigt werden, organisatorische, alters-, personen- und vereinsbezogene Bedingungen in sein Handeln einzubeziehen.
5.4. B- und A-Trainer
Für B -und A-Trainerqualifikationen liegt die Zuständigkeit beim DBB. Als Voraussetzung für die Zulassung zu entsprechenden Ausbildungen veranstaltet der DBB Beratungslehrgänge, an deren Ende eine Empfehlung steht. Nicht empfohlene Kandidaten können sich anmelden, haben aber nur Anspruch auf einen Nachrückerplatz. Für überragende Bewerber kann der Landestrainer eine schriftliche Empfehlung ausstellen.
6. Betreuerlehrgang
Ziel der Ausbildung ist es, den Betreuer zu befähigen, Teams im Spielbetrieb des BBV sachkundig zu betreuen. Der Betreuerlehrgang ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Coach im offiziellen Spielbetrieb sowie für die Zulassung zur D-Lizenzprüfung. Betreuerlehrgänge werden vom Ressort ?Spielbetrieb? durchgeführt.
7. Rechtsfragen
7.1. Ein Trainer/Betreuer kann im Rahmen der DBB-Rechtsordnung bestraft werden, wenn er schuldhaft gegen die Satzungen und Ordnungen des DBB bzw. des BBV verstößt.
7.2. Zuständig für diese Entscheidungen ist der Lehrwart als Vorinstanz.
7.3. Zuständig bei Verstößen gegen die Sportdisziplin im Rahmen des Spielbetriebes ist die Spielleitung. Die Tätigkeit des Trainers/Betreuers als Coach gehört zum Spielbetrieb. Ein Trainer ist einem Spieler gleichgestellt.
7.4. Ein als Spieler oder Schiedsrichter gesperrter Trainer/Betreuer ist auch als Coach suspendiert und umgekehrt.
7.5. Vereine haften für ihre Trainer.

Ende der BBV-Trainer- und Ausbildungsordnung