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18.5.2012 : 0:43 : +0200

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Termine

Treffen der Schiedsrichterwarte der Vereine (Vergabe SR-Ansetzungen): 

  • Mi 24.08.11 18:30 Uhr
  • Di 18.10.11 18:30 Uhr
  • Di 20.12.11 18:30 Uhr
  • Do 16.02.12 18:30 Uhr

Ort: Geschäftssstelle (am Olympiastadion)

 

 

Schiedsrichteransetzungen

Grundsätze

  1. Wer am Spielbetrieb teilnimmt, muß auch Schiedsrichter stellen. 
  2. Wer viel spielt, muß viel pfeifen.
    Wer wenig spielt, pfeift nur wenig.
  3. Wer niederklassig spielt, muß nur die normalen Anforderungen erfüllen.
    Wer höherklassig spielt, muß höhere Anforderungen erfüllen.
  4. Wer Jugendarbeit betreibt, muß im SR-Bereich entlastet werden.
  5. Wer nur Jugendarbeit betreibt, muß keine Schiedsrichter stellen.
  6. Wer qualifiziertere Schiedsrichter stellt, muß begünstigt werden.

(aus: "BBV-Richtlinie zur Bestimmung der auf jeden Verein entfallenden SR-Ansetzungen")

Lizenz- und Neutralitätsgebot

Pflichtspiele dürfen nur von Schiedsrichtern geleitet werden. Deren Lizenz muss für die entsprechende Spielklasse gültig sein (siehe Schiedsrichterordnung § 5 Lizenzkategorien).

Schiedsrichter werden grundsätzlich durch nicht am Spiel beteiligte Vereine gestellt. In bestimmten Altersklassen dürfen Spiele von Schiedsrichtern des Heimvereins geleitet werden (siehe Schiedsrichterordnung § 12 Lizenz- und Neutralitätsgebot).

Bestimmung der auf jeden Verein entfallenden SR-Ansetzungen

  • Rundschreiben | BBV-Richtlinie zur Bestimmung der auf jeden Verein entfallenden SR-Ansetzungen (1998)
  • Jochen Böhmcker, SR-Ansetzungen nach dem Verursacherprinzip. Eine Alternative zur SR-Gestellungspflicht. Umgesetzt im LV Berlin (2007)
  • Rundschreiben | Anzahl der pro Verein zu leistenden SR-Ansetzungen: "Quote" (Erläuterung Berechnung und Ist-Soll-Vergleich) (2008)
  • Rundschreiben | Treffen der Vereins-SR-Warte 2010/11 zum Thema SR-Ansetzungen: Protokoll (2010)

SR-Ansetzungen 2011/12 ("Quote")