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Ausschreibung des Berliner Basketball Verbandes 2011/12
Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind blau gekennzeichnet.
Teil 1
1 Allgemeines
(1) Gemäß § 11 II DBB-SO in Verbindung mit § 1 II BBV-SO gibt das Vorstandsmitglied für Spielbetriebsorganisation die Ausschreibung für die Erwachsenen- und Jugendwettbewerbe im Spieljahr 2011/12 bekannt.
(2) Es werden die Wettbewerbe gemäß § 8 BBV-SO ausgeschrieben. Sie werden nach den Bestimmungen des DBB und des BBV, insbesondere deren Spielordnungen, durchgeführt.
(3) Meisterschaftsspiele der Jugend werden in folgenden Altersklassen durchgeführt:
männliche U20 (Jahrgänge 1992/93)
weibliche U19 (Jahrgänge 1993/94)
männliche U18 (Jahrgänge 1994/95)
weibliche U17 (Jahrgänge 1995/96)
männliche U16 (Jahrgänge 1996/97)
weibliche U15 (Jahrgänge 1997/98)
männliche U14 (Jahrgänge 1998/99)
weibliche U13 (Jahrgänge 1999/2000)
(4) Die Wettbewerbe für die Jahrgänge 2000 (mnl.) / 2001 (wbl.) und jünger werden durch Teil 2 der Ausschreibung für die Spielzeit 2011/12 ausgeschrieben.
(5) Die Berliner Meister in den Wettbewerben der Jugend sind nach Maßgabe der RLN und des DBB zur Teilnahme an überregionalen Meisterschaften berechtigt.
(6) Alle Regelungen dieser Ausschreibung gelten analog auch für den Berlin Cup gemäß BBV-SO §8 (4). Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine. Die Meldung erfolgt zusammen mit den übrigen Herren-Meldungen.
2 Spielorganisation
(1) Verbindlicher Meldetermin gemäß § 12 III BBV-SO ist der 27. April 2011 (für mU16/mU18/mU20 OL) bzw. der 02. Mai 2011 (restliche Ligen, jeweils Eingang BBV-Geschäftsstelle).
(2) Verbindlicher Meldetermin für Heimspieltermine ist der 30. Mai 2011 (Eingang BBV-Geschäftsstelle).
3 Spielverlegungen
(1) Spielverlegungen erfolgen gemäß der Bestimmungen der §§ 46 bis 48 DBB-SO sowie des § 42 BBV-SO.
(2) Spielverlegungen sind grundsätzlich auf elektronischem Weg mittels des entsprechenden Menüpunktes auf der dafür benannten Webseite vorzunehmen.
(3) Wird eine Spielverlegung nicht auf elektronischem Weg beantragt, so ist der Vordruck für Spielverlegungen zu verwenden oder die notwendigen Angeben sind formlos mitzuteilen.
(4) Spielverlegungsanträge ohne vollständige Angaben werden nicht bearbeitet.
4 Spielermeldung
(1) Die Spielermeldung erfolgt im Onlineverfahren, sofern der Berliner Basketball Verband bis zum 30. August 2011 keine andere Vorgehensweise bekannt gibt.
(2) Spieler sind grundsätzlich nur einsatzberechtigt für eine Mannschaft, sofern sie vor angesetztem Spielbeginn gemeldet werden. Die Spielleitung kann in begründeten Ausnahmefällen ausschließlich schriftlich und vor dem Ersteinsatz eine Einsatzberechtigung auf anderem Weg erteilen.
5 Spieldurchführung
(1) Die Spieldauer richtet sich nach den Bestimmungen der offiziellen FIBA-Regeln. Die Halbzeitpause hat eine Dauer von zehn Minuten. Für einzelne Wettbewerbe können durch die jeweilige Ausschreibung andere Spieldauerzeiten festgelegt werden.
(2) In den U14-Wettbewerben wird der Ball (nur) nach einem Ausball nicht vom Schiedsrichter übergeben. Die Schiedsrichter greifen nur ein, falls das falsche Team den Einwurf ausführen will.
6 Hallen
(1) Spiele sind grundsätzlich innerhalb der Landesgrenze Berlins auszutragen. Ausnahmen im Sinne von §44a BBV-SO sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Spielpartner möglich.
(2) Die Zustimmung muss auf dem vom Veranstalter veröffentlichten Vordruck nachgewiesen werden, gilt längstens bis Ende der jeweils laufenden Saison und kann nur durch einen vertretungsberechtigten Vereinsvertreter erteilt werden.
7 Instanzen
(1) Schriftwechsel an die Spielleitung ist an die BBV-Geschäftsstelle zu richten.
(2) Berufungen und Beschwerden sind dem BBV-Rechtswart über die BBV-Geschäftsstelle zuzuleiten.
8 Ergebnismeldung
(1) Die Ergebnisse aller Spiele sind per SMS zu melden. Der meldende Verein hat den Zugang der SMS dadurch zu prüfen, dass er feststellt, ob das Ergebnis auf der dafür vorgesehenen Webseite vorhanden ist.
(2) Die Einzelheiten zur SMS-Ergebnismeldung werden durch eine Richtlinie geregelt, die per Rundschreiben veröffentlicht wird. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der Ausschreibung.
(3) Die Spielleitung kann für einzelne Spielklassen alternativ oder ergänzend eine telefonische Ergebnismeldung oder eine Ergebnismitteilung per Mail vorsehen. Einzelheiten hierzu werden durch eine Richtlinie geregelt, die per Rundschreiben veröffentlicht wird. Diese Richtlinie gilt als Bestandteil der Ausschreibung.
9 Schiedsrichter-Einsatz
(1) Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den SR-Referenten oder durch von ihm dafür benannte Personen.
(2) Für Spiele, für die Vereine als Verantwortliche für die Schiedsrichter-Gestellung eingeteilt werden und für die gemäß § 12 II DBB-Spielordnung der verbindliche Spieltermin vier Wochen vorher bekannt gegeben werden muss, sind die SR-Ansetzungen spätestens 14 Tage vorher zu veröffentlichen.
(3) Menge und Art der durch jeden Verein zu leitenden Spiele ergeben sich aus der gemäß Schiedsrichter-Ordnung zu erlassenden Richtlinie.
(4) In folgenden Spielklassen ist es zulässig, dass zwei Schiedsrichter vom Heimverein gestellt werden:
Mini alle Spielgruppen
mU12 alle Ligen unterhalb der Oberliga
wU13 alle Ligen unterhalb der Oberliga
mU14 alle Ligen unterhalb der Oberliga
wU15 alle Ligen unterhalb der Oberliga
mU16 alle Ligen unterhalb der Oberliga
In folgenden Spielklassen ist es zulässig, dass ein Schiedsrichter vom Heimverein gestellt wird:
wU17 alle Ligen unterhalb der Oberliga
mU18 alle Ligen unterhalb der Oberliga
wU19 alle Ligen unterhalb der Oberliga
mU20 alle Ligen unterhalb der Oberliga
Der die Schiedsrichter stellende Verein hat dies bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Treffen der Vereins-Schiedsrichterwarte dem zuständigen Ansetzer mitzuteilen.
10 Schiedsrichteransetzungen in Hallen außerhalb des Verbandsgebietes
(1) Die Zustimmung zu Schiedsrichteransetzungen in Hallen außerhalb des Verbandsgebietes erfolgt automatisch durch Annahme der Ansetzung beim SR-Warte-Treffen.
(2) Für Spiele außerhalb des Verbandsgebietes, zu denen sich kein Verein bereit erklärt, ist der Ausrichter zur Stellung neutraler Schiedsrichter verpflichtet.
(3) Kommen Schiedsrichter zum Einsatz, die nicht einem Verein des Berliner Basketball Verbandes angehören, so sind sie Berliner Schiedsrichttern und Bestimmungen gleichgestellt. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die SR-Gebühren, die Fahrtkostenerstattungen und die in der Liga notwendige SR-Lizenz. Etwaige höhere SR-Gebühren und Fahrtkosten sind vom Ausrichter allein zu tragen.
11 Ansprechpartner
(1) Jeder teilnehmende Verein hat einen Ansprechpartner für den Spielbetrieb zu benennen. Für diesen sind neben dem Namen und der Anschrift auch Rufnummer und Mailaccount mitzuteilen. Diese Angaben werden veröffentlicht.
(2) Jeder teilnehmende Verein hat für kurzfristig ergehende Informationen einen direkten Ansprechpartner aus jeder Mannschaft zu benennen. Für diesen sind neben dem Namen und der Anschrift auch Rufnummer und Mailaccount mitzuteilen. Diese Angaben werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.
12 Pokal-Endspiele und Endturniere
(1) Der Berliner Basketball Verband kann die Ausrichtung der Pokal-Endspiele, der Endturniere gemäß § 31 III/IV BBV-SO sowie vergleichbarer Veranstaltungen Vereinen übertragen.
(2) Einer Veranstaltungsübertragung ist ein Ausschreibungsverfahren oder vor Veranstaltung zu veröffentlichende Durchführungsrichtlinie vorzuschalten.
(3) Kann durch das Ausschreibungsverfahren kein geeigneter Ausrichter gefunden werden, so finden die Pokal-Endspiele jeweils bei der im Spielplan erstgenannten Mannschaft statt. Für die Endturniere gilt die Bestimmung für Pokalendspiele sinngemäß, sofern die beteiligten Teams am Spieltag nur ein Spiel auszutragen haben. Sind mehrere Spiele an einem Tag auszutragen, so finden diese Spiele bei der erstplatzierten Mannschaft der Oberliga statt.
13 Verteidigungsvorschrift
Die Ausführungsbestimmungen zur Verteidigungsvorschrift gemäß § 59 BBV-SO werden durch Rundschreiben mitgeteilt.
Infolink
- Deutscher Basketball Bund | Kriterien zur Mann-Mann-Verteidigung
14 Ballgröße
In der weiblichen U13 ist ein Ball der Größe 5, in allen anderen weiblichen Spielklassen und der männlichen U14 ein Ball der Größe 6 und in allen anderen männlichen Spielklassen dieses Abschnittes ist ein Ball der Größe 7 zu verewenden (für Ballgrößen in mU12 und Minis siehe Nr. 22.2 im Teil 2)
15 Besondere Vorfälle
Die Spielleitung ist berechtigt bei besonderen Vorfällen (z.B. Manipulationsvorwürfen, Ausschreitungen) mündliche Anhörungen mit einer Ladungsfrist von drei Tagen anzusetzen und/oder schriftliche Stellungnahmen einzuholen.
16 Entgelte (Gebühren/Strafen)
16.1 Beiträge/Gebühren
| a) Beitrag je Mannschaft Damen / Herren 2011/12 | 350,00 ¤ | |
| b) Beitrag je Mannschaft Senioren AK II/III 2011/12 | 35,00 ¤ | |
| c) Beitrag je U20- bis U12-Jugendmannschaft 2011/12 | 110,00 ¤ | |
| d) Beitrag je Minimannschaft 2011/12 | 20,00 ¤ | |
| e) Nachmeldezuschlag (ab dem 03.05.11) je Mannschaft | 70,00 ¤ | |
| f) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Einhaltung § 41, 42 BBV-SO) | 30,00 ¤ | |
| g) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Einhaltung § 41, 42 BBV-SO) | 40,00 ¤ | |
| h) Verlegungsgebühr (Nutzung elektronische Verlegung + Nichteinhaltung BBV-SO) | 60,00 ¤ | |
| i) Verlegungsgebühr (Nutzung Papierform + Nichteinhaltung BBV-SO) | 80,00 ¤ | |
| j) Verlegungsgebühr (Verlegung im Rahmen eines Spielplantages) | kostenfrei | |
| k) Mahngebühr pro Kontoblatt | 15,00 ¤ | |
| l) Verfahrenskostenpauschale gemäß DBB-Rechtsordnung: Verstoß gegen die Sportdisziplin Antrags- und Protestverfahren | 15,00 ¤ 52,00 ¤ | |
| m) Zurückziehen einer Erwachsenenmannschaft bis zum 15.12.11 | 125,00 ¤ | |
| n) Zurückziehen einer Jugendmannschaft bis zum 15.12.11 | 75,00 ¤ | |
| o) Zurückziehen einer Erwachsenenmannschaft ab dem 16.12.11 | 50,00 ¤ | |
| p) Zurückziehen einer Jugendmannschaft ab dem 16.12.11 | 30,00 ¤ | |
q) die Fahrtkostenerstattung gemäß § 55 BBV-Spielordnung beträgt: |
16.2 Schiedsrichtergebühren
a) Schiedsrichter erhalten für jedes Spiel eine Spielleitungsgebühr sowie für jede notwendige Anfahrt eine Fahrtkostenpauschale.
b) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die beim Spiel eine DBB-Schiedsrichterlizenz vorweisen:
Oberliga Damen / Herren 20,00 €
andere Erwachsenenspiele 15,00 €
Oberliga Jugend 15,00 €
andere Jugendspiele 12,50 €
c) Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter, die keine DBB-Schiedsrichterlizenz besitzen oder die beim Spiel keine Schiedsrichterlizenz vorweisen:
Erwachsenenspiele 13,00 €
Oberliga Jugend 13,00 €
andere Jugendspiele 11,00 €
d) Bei Pokalspielen richtet sich die Spielleitungsgebühr nach der Spielklasse der klassenhöheren Mannschaft. Sie ist für den Erwachsenenbereich auf 20,00 ¤ und für den Jugendbereich auf 15,00 € begrenzt. Bei Halbfinal- und Finalspielen beträgt die Spielleitungsgebühr immer 20,00 € (Erwachsene) bzw. 15,00 € (Jugend).
e) Bei Spielen mit verkürzter Spieldauer wird die Spielleitungsgebühr anteilig gekürzt und auf halbe Euro aufgerundet.
f) Wettbewerbsausschreibungen können andere Spielleitungsgebühren vorsehen.
g) Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er die eineinhalbfache, auf halbe Euro abgerundete Spielleitungsgebühr.
h) Die Fahrtkosten betragen bei Spielen innerhalb des Stadtgebietes ("Tarifgebiet AB") 5 € und bei Fahrten in das Tarifgebiet C 7,50 €.Fahrten zu Spielen außerhalb des Tarifgebietes ABC werden gemäß der Fahrtkostenerstattungen der RLN abgerechnet. Sie wird bei einem einzelnen Spiel oder bei aufeinanderfolgenden Spielen einmal fällig. Spiele gelten nicht als aufeinanderfolgend, wenn sie in einem größeren Abstand als 2 Stunden angesetzt sind.
i) Abweichend von den Punkten b) und c) betragen die Spielleitungsgebühren 15,00 € (für den SR mit DBB-Lizenz) sowie 5,00 € (für den Basislizenz-Anwärter), wenn in einem Spiel ein Basislizenz-Anwärter zusammen mit einem Schiedsrichter mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommt.
j) Kommt in Minispielen ein Schiedsrichter zum Einsatz, der die Mini-Zusatzqualifikation für SR erworben hat, so erhält er eine Spielleitungsgebühr von 15,00 € statt 12,50 € (SR mit DBB-Lizenz) bzw. von 13,00 € statt 11,00 € (Basislizenz).
k) Weitere Abrechnungsdetails können durch die Spielleitung veröffentlicht werden.
17 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung können nur durch Beschluss des Vorstandes erfolgen.
Strafenkatalog
| Anlage zur Ausschreibung gem. § 23 (3) DBB-Rechtsordnung | |||||
| 1. | Verstöße gegen die Spielordnung (SO) und Ausschreibung | ||||
| . | |||||
a) Spielverlust gem. § 38 (1) a-f, k DBB-SO | Erw.: 115,00 | Jug.: 85,00 | ||||
b) Spielverlust gem. § 38 (1) g-j, l+m DBB-SO | Erw.: 56,00 | Jug.: 38,00 | ||||
c) Spielabsage | Erw.: 75,00 | Jug.: 50,00 | ||||
| 2. | Verspätetes Antreten einer Mannschaft | 35,00 | |||
| 3. | Verstöße gegen die Sportdisziplin (§§ 53-57 DBB-SO) | ||||
| . | |||||
| a) Beleidigung von Teilnehmern oder Dritten | Geldstrafe 10,- bis 150,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 4-8 Pflichtspiele) | ||||
| . | |||||
| b) Unsportliches Verhalten | Geldstrafe 10,- bis 150,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 3-6 Pflichtspiele) | ||||
| . | |||||
c) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, | Geldstrafe 50,- bis 500,- und | ||||
| . | |||||
| d) Tätlichkeit gegen andere Teilnehmer oder Dritte | Geldstrafe 25,- bis 250,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 4-8 Pflichtspiele) | ||||
| . | |||||
| e) Andere Verstöße gegen die Sportdisziplin | Geldstrafe 10,- bis 250,- und | ||||
4. | Verstöße durch Trainer/Betreuer | ||||
| a) Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen | Geldstrafe 50,- bis 500,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 6-12 Pflichtspiele) | ||||
b) Schuldhaftes Verursachen eines Spielabbruchs | Geldstrafe 25,- bis 250,- und | ||||
| c) Verstöße gegen andere Ordnungen bzw. Ausschreibungen des DBB bzw. BBV | Geldstrafe 10,- bis 100,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Pflichtspiele) | ||||
5. | Verstöße durch Schiedsrichter (§ 13 DBB-Schiedsrichterordnung) | ||||
| a) Grobes Vergehen bei der Ausübung der Schiedsrichter-Tätigkeit | Geldstrafe 10,- bis 100,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Spieltage) | ||||
| b) Missbräuchliche Benutzung des Schiedsrichterausweises | Geldstrafe 25,- bis 125,- und zeitliche Sperre (Regelstrafe 2-6 Spieltage) | ||||
| . | |||||
| c) Andere Verstöße durch Schiedsrichter | Geldstrafe 10,- bis 250,- und zeitliche Sperre | ||||
| x | |||||
- Unsportliches Benehmen 10,00 bis 50,00
- Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer bis 5000,- und/oder Platzsperre
- Fehlen der Betreuerlizenz 20,00
- Fehlen eines Kampfrichters 25,00
- Fehlen von Spielausrüstung 15,00 bis 45,00
- Fehlerhaft ausgefülltes Formular 15,00 bis 45,00
- Verspätetes Einsenden eines Spielformulars 25,00
- Unterlassene Ergebnismeldung (OL) 36,00
- Unterlassene Ergebnismeldung (andere Spielklassen) 25,00
- Nichteinhaltung von Fristen 18,00
- Nichteinhalten von Fristen nach Mahnung/Terminsetzung 36,00
- Nichtteilnahme an einem Spielplantage 2011
a) Vereine mit bis zu drei gemeldeten Mannschaften 45,00
b) Vereine mit vier bis acht gemeldeten Mannschaften 90,00
c) Vereine mit neun oder mehr gemeldeten Mannschaften 135,00
- Verstöße von Schiedsrichtern im administrativen Bereich
10,00 bis 100,00 ¤
- Nichtantreten eines Schiedsrichters dreifache Schiedsrichtergebühr
- wie 19. mit Spielausfall dreifache Schiedsrichtergebühr
+ Fahrtkostenerstattung
- Verstöße bei der Zahlung der SR-Auslagen
a) verspätete Zahlung (nach Spielbeginn) 16,00 ¤
b) Nichtzahlung 48,00 ¤ - Verstöße gegen die Spielregeln, die Ordnungen oder die
Ausschreibungen, die vorstehend nicht geregelt sind: 50,00 ¤
- Sonstige Strafen (DBB-Rechtsordnung § 23 (1)) bis zu 26.000,00 ¤
- Im Wiederholungsfall kann die jeweils zuletzt ausgesprochene Strafe verdoppelt werden. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wen dieselbe Mannschaft bzw. derselbe Verein, bei einem anderen Spiel als dem zuerst bestraften, den gleichen Verstoß wie im Fall zuvor begeht.
- Bei Verstößen gemäß Nummer 1a) (Nichtantreten) wird der zweite Verstoß mit der doppelten Strafe des Strafenkatalogwertes, der dritte Verstoß mit der vervierfachten Strafe des Strafenkatalogwertes und jeder weitere Verstoß mit der achtfachen Strafe des Strafenkatalogwertes bestraft.
- Die Nichtwahrnehmung der zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen hat eine Strafe gemäß 19./20. zur Folge. Die Strafen werden für jedes Nichtantreten verdoppelt, wenn ein Verein für eine Mannschaft mehr als dreimal während einer Spielzeit nicht den zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen nachkommt. Die Strafen werden für jedes Nichtantreten vervierfacht, wenn ein Verein für eine Mannschaft mehr als siebenmal während einer Spielzeit nicht den zugewiesenen Schiedsrichteransetzungen nachkommt.
- In der Höhe nicht genau festgesetzte Strafen werden durch die aussprechende Stelle bzw. durch einen beauftragten Vertreter aufgrund nicht rechtsmittelfähiger Entscheidung bestimmt.
- Für untere Spielklassen können nach Maßgabe einer Richtlinie der Spielleitung einfachere Strafbestimmungen gelten.
- In Fällen von verbandsschädigendem Verhalten können folgende Strafen ausgesprochen werden:
a) Geldstrafe bis zu 5000,- ¤,
b) zeitliche Sperre für alle Funktionen
(Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, Kampfrichter) bis zu 2 Jahren,
c) Amtsenthebung,
d) Feststellung der Amtunwürdigkeit für den Zeitraum bis zu 3 Jahren.
Teil 2 (Mini/U12)
18 Geltungsbereich
(1) Durch diese Ausschreibung wird der Spielbetrieb der Altersklassen U12 und jünger des Berliner Basketball Verbandes geregelt.
(2) Definitionen:
mU12/Mini ist der Oberbegriff für alle Wettbewerbe, bei denen die männ-lichen Spieler am Stichtag 31.12. nicht älter als elf Jahre sind (Jahrgänge 1999 u.j.) und bei denen die weiblichen Spieler am Stichtag 31.12. nicht älter als zehn Jahre sind (Jahr-gänge 2000 u.j.). Wird bei einzelnen Regelungen mU12/Mini verwendet, so gilt die Re-gelung für alle Wettbewerbe.
mU12 ist die Bezeichnung für den Wettbewerb des Jahr-gangs 1999 (männlich). Wird bei einzelnen Regelungen mU12 verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb. Mini ist der Oberbegriff für die Wettbe-werbe, bei denen die Spieler am Stichtag 31.12. nicht älter als zehn Jahre sind (Jahrgänge 2000 u.j.). Wird bei einzelnen Regelungen Mini verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diese Wettbewerbe.
U11 ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2000. Wird bei einzelnen Regelungen U11 verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
U10 ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2001. Wird bei einzelnen Regelungen U10 verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
U9 ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2002. Wird bei einzelnen Regelungen U9 verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
U8 ist die Bezeichnung für den Wettbewerb der Jahrgänge 2003. Wird bei einzelnen Regelungen U8 verwendet, so gilt diese Regelung ausschließlich für diesen Wettbewerb.
(3) Soweit in dieser Ausschreibung keine Abweichungen geregelt sind, gelten die Bestim-mungen der BBV - Jugendordnung, der BBV - Spielordnung sowie der BBV - Ausschreibung (Teil 1) für die Spielzeit 2010/11. Soweit durch BBV - Bestimmungen einzelne Punkte nicht gere-gelt sind, gelten die jeweiligen DBB - Bestimmungen.
19 Spielorganisation
(1) Spielrunden werden in den Wettbewerben mU12, U11, U10, U9 und U8 durchgeführt. Wettbewerbe können in Spielgruppen gleicher oder unterschiedlicher Wertigkeit geteilt werden. Wettbewerbe können zusammengelegt werden, sofern die Anzahl der gemeldeten Mannschaften dies erforderlich macht.
(2) Grundsätzlich spielen im Wettbewerb
mU12 Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2000 bis 2002;
U11 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2001 bis 2003,
die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U11 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2001 bis 2003,
die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U10 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2002 bis 2004,
die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U10 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2002 bis 2004,
die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U9 F Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2003 bis 2005,
die Spieler haben mehrheitlich bereits Spielerfahrung;
U9 A Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2003 bis 2005,
die Spieler haben mehrheitlich nur wenig Spielerfahrung;
U8 Mannschaften mit Spielern der Jahrgänge 2004 und jünger.
(3) Die Spielgruppeneinteilung für alle Wettbewerbe erfolgt durch den Mini-Referenten aufgrund der Vereinsmeldungen (Meldebogen sowie ggf. zusätzlicher Meldebogen). Die von ihm vorgenommene Einteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Meldetermin gemäß § 12 III BBV-SO ist der 02. Mai 2011 (Eingang BBV-Geschäftsstelle per Onlineformular)
20 Ummeldung/Umgruppierung/Ausschluss von Mannschaften
(1) Auf begründeten Antrag kann der Mini-Referent bei der Ersteinteilung der Teams von den Bestimmungen des Punktes 17.2 abweichen.
(2) Aufgrund der Rundenspielergebnisse kann der Mini-Referent jederzeit Veränderungen der Ligenzugehörigkeit vornehmen. Hierüber ist der Verein vorab zu informieren.
(3) Tritt eine Mannschaft wiederholt nicht oder nicht mit mindestens sechs Spielern an, so kann der Mini-Referent die Mannschaft vom Spielbetrieb ausschließen.
21 Nachmeldungen
(1) mU12/Mini-Mannschaften können jederzeit nachgemeldet werden. Über den Beginn der Teilnahme am Rundenspielbetrieb entscheidet der Mini-Referent in Abstimmung mit der spielplanerstellenden Stelle.
(2) mU12/Mini-Mannschaften, die ab Saisonbeginn am Rundenspielbetrieb teilnehmen sollen, müssen bis zum ersten Spielplantag nachgemeldet worden sein.
(3) mU12/Mini-Mannschaften, die ab Jahresbeginn 2011 am Rundenspielbetrieb teilnehmen sollen, müssen bis zum zweiten Spielplantag nachgemeldet worden sein.
22 Spielermeldung / Spielereinsatz
(1) mU12-/Mini-Spieler müssen durch Meldung eine Einsatzberechtigung für eine Mannschaft erlangen, sofern nicht die unter Punkt 21 beschriebene Probespiel-Regelung gilt.
(2) Mini-Spieler dürfen nur für zwei Mini-Mannschaften gemeldet. Zusätzlich dürfen Mini-Spieler nur für eine mU12-Mannschaft gemeldet werden und dürfen nicht in anderen mU12-Mannschaften aushelfen.
mU12-Spieler sind maximal in zwei Mannschaften spielberechtigt. Dies können sein:
a) zwei mU12-Mannschaften oder
b) zwei mU14/wU15-Mannschaften oder
c) je eine mU12- und eine mU14/wU15-Mannschaft.
Soll die Spielberechtigung für zwei mU12- oder zwei mU14 -Mannschaften erlangt werden, so ist die Meldung für die Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl vorzunehmen. Die Spielberechtigung für die Mannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl liegt nur vor, wenn die beiden Mannschaften in unterschiedlichen Spielgruppen teilnehmen. Der Einsatz eines Spielers in zwei unterschiedlichen Mannschaften in derselben Spielgruppe ist nicht zulässig. Grundsätzlich gelten für die Spielermeldung und den Spielereinsatz in der mU12 sinngemäß dieselben Regelungen wie in der mU14.
(3) In einem Mini-Spiel müssen mindestens sechs Spieler und dürfen höchstens zwölf Spieler zum Einsatz kommen. Nehmen an einem Mini-Spiel weniger als sechs Spieler teil, erfolgt grundsätzlich der Ausspruch einer Ordnungsstrafe gemäß Strafenkatalog.
23 Probespiel-Regelung
(1) Mini- und mU12-Spieler, die keinen Teilnehmerausweis besitzen und die nicht gemeldet sind, können in maximal einer Mannschaft an bis zu zwei Probespielen teilnehmen.
(2) Der Probespieleinsatz wird dadurch gekennzeichnet, dass in der Spalte TA-/MMB-Nr. entweder PS 1 oder PS 2 für das erste bzw. das zweite Probespiel eingetragen wird.
(3) Nimmt ein Spieler mehr als zweimal gemäß Punkt 22.1 an einem Spiel teil oder erfolgt keine Kennzeichnung des Probespieleinsatzes gemäß Punkt 22.2, so hat der Spieler in dem Spiel keine Spielberechtigung.
(4) Die Probespiel-Regelung gilt nicht für Spiele der mU12-Oberliga, sofern es auch eine Landesliga-Spielgruppe gibt.
24 Wettbewerbs- und Spieldurchführung
(1) Im Wettbewerb der mU12, der männlichen und gemischten Mannschaften offen steht, werden in Rundenspielform der Berliner Meister der Jungen ermittelt. In den Mini-Wettbewerben werden keine Berliner Meister ermittelt. Der Wettbewerb der mU12 wird grundsätzlich soweit diese Ausschreibung keine Abweichungen macht nach den Regelungen für den Wettbewerb der U14 durchgeführt.
(2) In den mU12- bis U10-Wettbewerben wird mit dem Ball der Größe 5 gespielt. In den U9- sowie den U8-Wettbewerben wird mit dem Ball der Größe 3 gespielt.
(3) Wünschen bei einem Minispiel beide Trainer, dass auf Körbe der Höhe 2,60 m gespielt wird, so ist diese Einigung vor Spielbeginn durch entsprechende Erklärungen und Unterschriften auf der Rückseite des Spielberichts zu bestätigen.
(4) In den mU12-Wettbewerben gelten die offiziellen DBB-U12-Regeln. Ausführungsvorschriften bei unklaren Regelungen werden vom Mini-Referenten veröffentlicht.
(5) In den mU12-/Mini-Wettbewerben wird der Ball (nur) nach einem Ausball nicht vom Schiedsrichter übergeben. Die Schiedsrichter greifen nur ein, falls das falsche Team den Einwurf ausführen will.
(6) Mini-Spiele werden gemäß der besonderen Spielregeln des Berliner Basketball Verbandes für Mini-Spiele durchgeführt. Bestandteil der Spielregeln für Mini-Spiele sind insbesondere die Bestimmungen, dass pro Team nur vier Feldspieler zulässig sind und dass jedes der vier jeweils acht Minuten dauernden Spielviertel nach vier Minuten zum Spielerwechsel unterbrochen wird.
(7) In allen Mini-Wettbewerben werden jeweils mindestens vierzehn Spieltage durchgeführt. Die einzelnen Spieltage werden im Rahmenzeitplan bekannt gegeben.
(8) Die Spielgruppeneinteilung sowie der Spielmodus der mU12 werden nach Meldeschluss bekannt gegeben. Der Spielmodus ist so zu wählen, dass jede Mannschaft mindestens vierzehn Spiele zu absolvieren hat.
(9) mU12- sowie U11-Mannschaften, die wegen des Doppeleinsatzes von Spielern und/oder Trainern zwingend auf den Samstag (mU12) oder den Sonntag (U11) als Spieltag angewiesen sind, haben dies mit der Meldung mitzuteilen. Die Festlegung der Spieltermine (heim u. auswärts) hat dann entsprechend zu erfolgen. Die anderen Altersklassen sowie Mannschaften, die bei der Meldung keine entsprechende andere Angabe machen, tragen ihre Spiele gemäß den Vorgaben des jeweiligen Heimvereins samstags oder sonntags aus.
(10) Die Festlegung der einzelnen Spieltage sowie der Spieltermine im mU12-/Mini-Bereich hat so zu erfolgen, dass die Tage des BBV-Kader-Trainings geschützt sind.
25 Ergebnisse / Tabellen
Die Spielergebnisse werden veröffentlicht. Für die Wettbewerbe der mU12 werden Tabellen geführt, für die Wettbewerbe der Minis nicht.
26 Spielverlegungen/spielfrei
(1) Für Spielverlegungen gelten die Bestimmungen der BBV-Ausschreibung.
(2) Wünscht eine Mannschaft einen spielfreien Termin und kann keine Einigung über eine Verlegung mit dem Spielpartner erzielt werden oder will sie das Spiel nicht austragen, so ist mindestens vier Wochen vor dem Spieltermin ein Antrag an den Mini-Referenten zu stellen. Der Antrag ist genehmigt, wenn dem Verein eine schriftliche Bestätigung zugeht.
27 Verteidigungsvorschriften
Für alle mU12-/Mini-Spiele ist eine Ganzfeld-Mann-Mann-Verteidigung vorgeschrieben. Es gelten die vom BBV-Jugendtag beschlossenen Detailregelungen. Der Mini-Referent kann Abweichungen hierzu veröffentlichen.
28 Strafen
(1) Es gilt der als Anhang zur BBV-Ausschreibung veröffentlichte Strafenkatalog.
(2) Darüber hinaus wird gegen Vereine, die zu Mini-Spielen mit weniger als sechs Spielern antreten, eine Ordnungsstrafe von ¤ 15,00 ausgesprochen.
29 SR-Einsatz
(1) Grundsätzlich ist bei allen Mini-Spielen der Heimverein für die Gestellung von zwei lizenzierten und geeigneten Schiedsrichtern verantwortlich. Auf Antrag beim Mini-Referenten können auch erfahrene Mini-Trainer ohne Schiedsrichterlizenz eingesetzt werden.
(2) Möchte oder kann bei Mini-Spielen der Heimverein nur einen/keinen Schiedsrichter stellen, so hat er dies bis spätestens 7 Tage vor dem Schiedsrichter-Warte-Treffen für den entsprechenden Ansetzungszeitraum mitzuteilen, damit die SR-Einteilung dort vor-genommen werden kann.
(3) Schiedsrichter, die sich für die Leitung von Mini-Spielen besonders qualifiziert haben und die einen entsprechenden Nachweis vorweisen können, erhalten bei Minispielen die für Jugend-Oberliga-Spiele geltende Spielleitungsgebühr.
(4) In der mU12-Landesliga ist der Einsatz nicht vereinsneutraler Schiedsrichter möglich, so-fern beide Verein hierzu ihre Bereitschaft bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Treffen der Vereins-Schiedsrichterwarte erklärt haben. Der SR-Referent oder die von ihm zur Ansetzung von Schiedsrichtern benannte Person ist an diese Erklärungen nicht ge-bunden, sofern bei Berücksichtigung der Erklärungen der Einsatz vereinsneutraler Schiedsrichter erschwert werden würde.
(5) In Mini- und mU12-Landesliga-Spielen können als Basislizenz-Anwärter zusammen mit Schiedsrichtern mit DBB-Lizenz zum Einsatz kommen.
30 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung können aus wichtigem Grund durch den Mini-Referenten erfolgen.
Anhang 1: Spielbetrieb weibliche Jugend
Alle organisatorischen Fragen des Spielbetriebs werden flexibel durch die Mädchenkommission festgelegt. Mitglieder der Mädchenkommission sind alle teilnehmenden Vereine, als Vorsitzende die Referentin für Mädchensport sowie die Landestrainer (siehe BBV-Spielordnung § 25b Spielmodus weibliche U13 bis U20).
Die Regelungen für die Spielzeit 2011/12 (Spiel-/Einsatzberechtigung und Wettbewerbs- und Spieldurchführung) werden nach der Sitzung am 03.05.11 als Anhang zur Ausschreibung veröffentlicht.
[folgt]
Anhang 2: Durchführungsvorschrift für Qualifikations- und Endturniere im Jugendbereich
Änderungen 2011 sind grau hinterlegt.
Ergänzend zu § 33 der BBV-Spielordnung gilt für Qualifikations- und Endturniere im Jugendbereich (im folgenden kurz „Turnier“ genannt) folgende Durchführungsvorschrift:
1 Ausrichter
Ausrichter für Turnier können sich formlos bei der Spielleitung bewerben (bei Endturnieren bis zum 01.12. einer Saison, bei Qualifikationsturnieren mit der Meldung).
Bewirbt sich kein Ausrichter, gilt Folgendes: Der Ausrichter eines Turniers wird durch die jeweilige vorausgehende Platzierung festgelegt. Bei Endturnieren gelten die Platzierungen der Oberliga, bei Qualifikationsturnieren die Platzierungen der Jugendrangliste.
Das Recht auf Ausrichtung des Turniers hat der in der jeweiligen Platzierung bestplatzierte Verein. Nimmt er das Recht nicht wahr, geht es auf den nächstplatzierten über.
Erklärt sich aus den teilnahmeberechtigten Vereinen kein Ausrichter, findet das Turnier nicht statt und es gelten für weiterführende Wettbewerbe oder die Teilnahme an den nachfolgenden Ligen die jeweiligen Platzierungen.
2 Spielplan Qualifikationsturnier
| Team 1 bis 4: | xxx | in Jugendrangliste höchst- bis niedrigstplatziertes Team |
| ------------ | Abstand zum vorangegehenden Spiel 3 h (bei 4x 10 min Spielzeit) |
Rahmenspielplan 4 teilnehmende Teams:
1. Tag | xxxxx | 2. Tag | |
| Team 1 - Team 2 | Team 2 - Team 3 | ||
| Team 3 - Team 4 | Team 1 - Team 4 | ||
------------ | |||
| Team 4 - Team 2 | |||
| Team 3 - Team 1 |
Rahmenspielplan 3 teilnehmende Teams:
Team 2 - Team 3
------------
Team 3 - Team 2
------------
Team 1 - Team 2
Der Ausrichter hat die Möglichkeit, den Spielplan an seine örtlichen oder zeitlichen Begebenheiten anzupassen. Allerdings muss das Turnier am festgelegten Wochenende komplett durchgeführt werden.
3 Spielplan Endturnier
Spieltage und Spielplan für die Endturniere werden spätestens mit Saisonbeginn veröffentlicht. Änderungen an den Spieltagen sind nur aus besonders wichtigem Grund möglich. Änderungen am Spielplan sind nur dann möglich, wenn weniger als die vorgesehene Anzahl Teams teilnehmen und alle Teilnehmer diesen Änderungen zustimmen.
4 Schiedsrichtergebühren und -bezahlung
Die Schiedsrichtergebühren ergeben sich aus der aktuellen Ausschreibung. Bei Kurzspielen werden die Gebühren anteilig fällig.
Der Ausrichter bezahlt alle Schiedsrichter vor Ort und rechnet die Auslagen innerhalb von vier Wochen ab. Die anderen Teilnehmer werden zu gleichen Teilen basierend auf der Anzahl ihrer jeweils absolvierten Spiele belastet. Gutschrift und Belastung erfolgen über die Vereinsrechnung.
5 Kostenübernahmen
Der BBV übernimmt keine Kosten für Kampfgericht oder Helfer des Turniers. Diese Kosten hat der Ausrichter zu übernehmen, der im Gegenzug sämtliche Einnahmen des Turniers erhält.
Eine Umlage auf die teilnehmenden Vereine ist nur mit wichtigem Grund und rechtzeitiger Absprache möglich.
